Zahlt der Hausverkäufer Grunderwerbsteuer etc.?

Hallo,

ein Verwandter verkauft gerade sein Haus und ich habe mir den Kaufvertrag einmal durchgelesen und bin meiner Meinung nach auf einen Fehler gestoßen. Die Notarin hingegen meint, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ich zweifele jetzt an der Kompetenz der Notarin und der Richtigkeit des Kaufvertrages. Es geht um folgendes:
Laut Notarin teilen sich Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Ich habe bei der Bank nachgefragt und vor kurzem eine Projektarbeit geschrieben und bin mir zu 99% sicher, dass der Käufer normalerweise alleine Grunderwerbsteuer und Notarkosten trägt.

Es heißt doch schließlich nicht umsonst GrundERWERBsteuer oder?

Im Kaufvertrag steht folgender Passus:

"Die Beteiligten wurden auf folgendes hingewiesen:

Der Steuerbehörde gegenüber haften Verkäufer und Käufer für die den Grundbesitz treffenden Steuern und die Grunderwerbsteuer als Gesamtschuldner, soweit die Steuergesetze dies vorschreiben; das gilt auch für die Gerichts- und Notarkosten."

Vielen Dank für die Hilfe!

MfG
Do0dLeZ

Sie unterscheiden nicht zwischen der Haftungsfrage und der individuell möglichen Kosten- und Steuerlast-Vereinbarung der Vertragspartner. Wenn letztere klar eine Teilung vereinbart haben, dann gilt sie natürlich. Die Haftungsfrage hat hiermit nichts zu tun. Sie hat einen ganz anderen Sinn und Zweck! Oder wollten die Parteien keine Teilung? Denn die Teilung ist unüblich, jedenfalls in meiner Nordd. Region. Hier trägt der Käufer gewohnheitsmäßig alles, ausser den Kosten der Schuldenfreimachung.
Das ist keine Notar-Kompetenzfrage!!!
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Es ist in keinster Weise vereinbart worden, dass diese Kosten geteilt werden sollen. Anhand von mehreren Erfahrungsberichten und Recherchen, kann ich sagen, dass es in unserer Region (Westdeutschland) auch nicht üblich ist.
Ist nun davon auszugehen, dass das ein Fehler ist?
Ist es darüber hinaus auch anfechtbar? (Es ist noch kein Kaufpreis gezahlt worden)

Übrigens, die Kritisierung der Kompetenz geschah vermutlich aus Rage. Entschuldigung.

Sie schreiben nicht klar, ob oder mit welchem Text die Kosten-und Steuertragungspflicht für eine oder beide Parteien geregelt worden ist.
Es wäre natürlich ein Amtsfehler der Notarin, wenn eine Vereinbarung hierüber nicht in den Vertrag aufgenommen wurde. Wenn sie tatsächlich fehlt, dann dürfte von der Gewohnheitspraxis auszugehen sein, nämlich von der alleinigen Käuferzahlungspflicht. Sie haben die Möglichkeit, diese Frage bei der Notarkammer kostenlos klären zu lassen, wenn ein Notarfehler vorliegt.
H.G.

Nachtrag zur heutigen Anwort:
Ihr Zitat aus dem Vertrag betrifft die „Belehrung“ über die Haftung beider Parteien, womit die Notarin einer Amtspflicht nachkommt, die aber nichts über die Zahlungspflicht unter den Parteien aussagt.
H.G.