Hallo,
ein Verwandter verkauft gerade sein Haus und ich habe mir den Kaufvertrag einmal durchgelesen und bin meiner Meinung nach auf einen Fehler gestoßen. Die Notarin hingegen meint, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ich zweifele jetzt an der Kompetenz der Notarin und der Richtigkeit des Kaufvertrages. Es geht um folgendes:
Laut Notarin teilen sich Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Ich habe bei der Bank nachgefragt und vor kurzem eine Projektarbeit geschrieben und bin mir zu 99% sicher, dass der Käufer normalerweise alleine Grunderwerbsteuer und Notarkosten trägt.
Es heißt doch schließlich nicht umsonst GrundERWERBsteuer oder?
Im Kaufvertrag steht folgender Passus:
"Die Beteiligten wurden auf folgendes hingewiesen:
Der Steuerbehörde gegenüber haften Verkäufer und Käufer für die den Grundbesitz treffenden Steuern und die Grunderwerbsteuer als Gesamtschuldner, soweit die Steuergesetze dies vorschreiben; das gilt auch für die Gerichts- und Notarkosten."
Vielen Dank für die Hilfe!
MfG
Do0dLeZ