Zahlt die Berufsgenossenschaft Schmerzensgeld?

Hallo!
Ich hatte gestern durch Fremdverschulden einen Auffahrunfall. Da dieser auf dem Weg zur Berufsschule passierte, handelt es sich um einen Wegeunfall.
Im Anschluss an den Unfall war ich zur Untersuchung im Krankenhaus und es wurde beim Röntgen eine schwere Zerrung der Halswirbelsäule festgestellt (Schleudertrauma sagt man heute wohl nicht mehr).
Im Anschluss daran bin ich wieder zurück zur Schule. Heute nachmittag (ich habe z.Zt. Urlaub) sind die Nackenschmerzen dann schlimmer geworden.
Meine Frage: Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob ich in meinem Fall Schmerzensgeld in Anspruch nehmen kann?
Für diese Art Unfälle ist ja die Berufsgenossenschaft zuständig. Treten die automatisch an mich heran oder muss ich dafür sorgen, dass sie den Bericht aus dem Krankenhaus erhalten?
Ich habe keine Ahnung wie ich vorgehen soll :confused:
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!

MfG
Eileen

Hallo Eileen,

leider zahlt die Berufsgenossenschaft kein Schmerzensgeld. Die Berufsgenossenschfat ist nur für die Rehabilitation eines Verunfallten zuständig bzw. für ein Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls eingetreten ist. Schmerzensgelt ist ein zivilrechtlicher Anspruch als Ausgleich für erlittene Schmerzen, die ein anderer verursacht hat, indem er z.B. einen Unfall verschuldet hat. Die BG ist jedoch für den Unfall nicht ursächlich verantwortlich zu machen.Schmerzensgeld musst Du durch deinen Anwalt beim Unfallgegener geltend machen.

Trotzdem gute Besserung

dieri

Das hat mir schon sehr weitergeholfen!! Vielen lieben Dank!!

Normaler Weise nimmt das der Chef, die Berufsschule und zumindest der D-Arzt auf.
Sicherheitshalber reicht jedoch ein kurzer Anruf bei der BG, falls mal wieder alles schief gegangen sein sollte.

Die Berufsgenossenschaft zahlt kein Schmerzensgeld! Verletztengeld oder Invalidenrente wird von der BG gezahlt. Deine Krankenkasse schickt einen Fragebogen, auf dem die Frage nach „Arbeit- oder Wegeunfall“ gestellt wird.
Schmerzensgeld zahlt evtl. die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Beste Gruesse & schnelle Genesung
wuenscht

rene

Hi Eileen,

die BG zahlt kein Schmerzensgeld. Das mußt Du Dir vom Unfallgegner holen.

Tschüß
Martin

Hallo Eileen,

dir auf jeden Fall erstmal gute Besserung.
So genaues Wissen habe ich darüber nicht.
Aber Schmerzensgeld wird die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.

Dein Arbeitgeber muss den Unfall der BG anzeigen, die dann die Kosten des Krankenhausaufenthaltes übernehmen muss. Das klärt aber deine Krankenkasse und die BG bzw. das Krankenhaus unter sich.
Schmerzensgeld kannst du vielleicht über den Verursacher geltend machen. Da würde ich aber an Deiner Stelle einen Anwalt kontaktieren.

Schöne Grüße Jens

Hallo Eileen,

ich bin mir nicht sicher aber, wenn du auf dem Weg zur Berufsschule warst, heisst auch das du auf dem Weg zur Arbeit warst. Daher sollte vielleicht dein Arbeitgeber davon wissen, dann müssen die nähmlich es bei der BG melden!
Einen Bericht von der Krankenkasse kannst du dir geben lassen, kann nicht schaden aber ich glaube die BG holt sie sich sowieso.
Schmerzensgeld zahlen die glaube ich nicht, das müsstest du über einen Zivilprozess bei der Gegnerischenseite einklagen . Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß.

Faruk.

Hallo Eileen,

die Berufsgenossenschaft hat mit dem Thema Schemrzensgeld erst mal nichts zu tun. Der Verkehrsunfall ist fremdverschuldet und von diesem Schädiger kannst Du auch Schmerzensgeld verlangen. Dass die Berufsgenossenschaft statt der Krankenversicherung zuständig ist, macht dabei nix aus. Wegen der Höhe des Schmerzensgeldes für Deine HWS (sagt man schon noch :wink: kannst Du Dich ja mal auf www.schmerzensgeld.info oder www.ratgeber-schmerzensgeld.de umschauen. Da findet man kostenlose Schmerzensgeldtabellen.
Ansonsten, geh einfach zu einem Anwalt und bring diesm gleich Deinen arztbericht mit. Wenn der Unfall von Deiner Seite aus schuldlos war, dann bleiben auch keine RA-Kosten an Dir hängen.

Alles Gute!
Olli

Hallo Eileen,
Mein BG-Spezialgebiet betrifft eher den Arbeitsschutz. Ich werde trotzdem versuchen, Deine Frage so präzise wie möglich zu beantworten.

Um Leistungen von einer BG nach einem Unfall zu erhalten, musst Du Dich zuerst einem sog. Durchgangsarzt vorstellen. Dieser gibt den Befund an die BG weiter, die sich dann bei Dir wg. Klärung des Unfallhergangs melden wird. Wenn Du dem behand. KH nicht mitgeteilt hast, dass es sich um einen Wegeunfall handelt, ist die BG von weiteren Leistungen frei. Die meisten Unfallchirurgien beteiligen sich zwar am sog. Durchgangsarztverfahren, bei kleineren Ambulanzen ist dies aber häufig nicht der Fall. Wenn also das KH Deinen Unfall als BG-Sache erkannt hat, werden alle Rechnungen an die BG geschickt, die für die Kosten Deiner Behandlung aufkommt.

Wenn die Schuldfrage klar ist (von BEIDEN Parteien bestätigt), wird sich die zuständige BG Deines AG bei der Versicherung des Unfallgegners die Kosten Deiner Behandlung zurückholen. Da ich hier keinen rechtlichen Rat geben darf, betrachte folgendes Statement bitte als Ausdruck meiner persönlichen Meinung: Meines Wissens nach umfassen die Behandlungskosten nicht das Schmerzensgeld. Diesen Anspruch wirst Du nur gegenüber der Kfz-Haftpflicht Deines Unfallgegners als Privatperson geltend machen können. Nach meinen Informationen wird aber Schmerzensgeld eh‘ nur bei grober Fahrlässigkeit zugestanden (also z. B. wenn Dein Unfallgegner betrunken war). Du könntest aber versuchen, andere Ausfallentschädigungen (wie z. B. Haushaltsführung) geltend zu machen.
Wie gesagt, bitte erkundige Dich bei Deiner zuständigen BG und vor allem bei einem RA. Die können Dir genaue rechtliche Auskünfte erteilen. Die Kosten hierfür müsste - bei eindeutiger Schuldfrage - die gegnerische Versicherung tragen.
Alles Gute!
Madgeball

Tut mir leid da habe ich wirklich keine ahnung von bin erst 14.
Ich würde bei der Berufsgenossenschaft einfach mal reden und nach fragen.

Leider kann ich hier nicht helfen. Ich hoffe, dass es sich zwischenzeitlich erledigt hat…

Gruß - Helena