Zahlt die BG auch bei Sachschäden?

Hallo,

folgendes ist passiert: auf dem direkten nachhauseweg hat meine freundin einen unfall gehabt und es ist „nur“ ein sachschaden entstanden.

frage: zahlt die berufsgenossenschaft den schaden oder auf gar keinen fall?

grüße

B.D.

Hallo,

die BG zahlt nicht für Sachschaäden gem. § 8 Abs.1 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

&Tschüß

Wolfgang

Ich kann da aber nich herrauslesen, dass die bg für sachschäden nicht zahlt. da steht nur, was ein arbeitsunfall ist…

zitat [§ 8 Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.]

grüße b.d.

Hallo,

Satz 2 hast Du aber auch gelesen?
Eine derartige gesetzliche Definition ist abschließend, d.h., was da nicht ausdrücklich erwähnt wird, fällt auch nicht unters Gesetz. Da steht in Satz 2 nur was von Gesundheitsschaden und Tod, aber nix von Sachschaden.

&Tschüß

Wolfgang

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