Hallo,
Kind x verlor bei einem Basketballspiel in der Schule seinen Frontzahn links (SChulunfall).
Aufgrund des Alters (13), ist eine Implantologie nicht möglich.
Eine Klebe-Brücke muss dringend angebracht werden, um bis zum vollständigen Wachstum des Kiefers die Lücke des fehlenden Frontzahnes auszugleichen und dementsprechend offenzuhalten.
Viele Gänge zu Zahnärzten/Kieferorthopäden/Implantologen etc. würden daraus resultierend folgen.
Frage: Da die reguläre Unfallversicherung mauern würde, keine Zahlungen zu übernehmen (da ja Schulunfall), besteht die Möglichkeit für den Verlust des Zahnes und den daraus resultierenden Schmerzen/Kosten/Aufwand etc. die GUV auch für weiteren Schadenersatz geltend zu machen?
Hat jemand Erfahrungen?
Vielen herzlichen Dank für die Mühen