Zahlt die GUV auch Schmerzensgeld

Hallo,

Kind x verlor bei einem Basketballspiel in der Schule seinen Frontzahn links (SChulunfall).

Aufgrund des Alters (13), ist eine Implantologie nicht möglich.

Eine Klebe-Brücke muss dringend angebracht werden, um bis zum vollständigen Wachstum des Kiefers die Lücke des fehlenden Frontzahnes auszugleichen und dementsprechend offenzuhalten.

Viele Gänge zu Zahnärzten/Kieferorthopäden/Implantologen etc. würden daraus resultierend folgen.

Frage: Da die reguläre Unfallversicherung mauern würde, keine Zahlungen zu übernehmen (da ja Schulunfall), besteht die Möglichkeit für den Verlust des Zahnes und den daraus resultierenden Schmerzen/Kosten/Aufwand etc. die GUV auch für weiteren Schadenersatz geltend zu machen?

Hat jemand Erfahrungen?

Vielen herzlichen Dank für die Mühen

Hallo!
Soweit ich weiß muß die GUV für alle anfallenden Kosten die durch einen Schulunfall entstanden sind/ entstehen aufkommen. Selbst wenn z.B. in 2 Jahren eine Kontrolle des „Schadens“ nötig ist kommen sie dafür auf. Beispiel: Ich kenne jmd. der hat sich in der Schule vor 6 Jahren das Bein gebrochen, die komplette Behandlung damals wurde von der GUV übernommen, leider ist das Bein ein wenig schief zusammengewachsen& muß alle 6-12 Monate kontrolliert werden. Jede Kontrolle wird, auch heute noch, über die GUV abgerechnet.
Viele Grüße

Danke für die schnelle Antwort.

Da im vorliegenden fiktiven Fall der Schüler wahrscheinlich auf dem Land wohnt, stellt sich die Frage, ob die Kosten für den Aufwand auch erstattet werden.

Da sich Kieferorthopäde/Implantologe etc. erst in der größeren Stadt (möglicherweise ca 30 km entfernt) befinden und der behandelnde Zahnarzt ebenso, sich die Mutter Y oder Vater Z für die Termine frei nehmen müssten etc.

Oder würde Kind x, Mama Y und Papa Z auf diesen Kosten sitzen bleiben?

Hoi.

Siehe §43 SGB VII „Reisekosten“
Zitat:
(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.
(2) Zu den Reisekosten gehören

  1. Fahr- und Transportkosten,
  2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
  3. Kosten des Gepäcktransports,
  4. Wegstreckenentschädigung

für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.
(3) Reisekosten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat oder anstelle von Familienheimfahrten für zwei Fahrten eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Versicherten übernommen.
(4) Entgangener Arbeitsverdienst einer Begleitperson wird ersetzt, wenn der Ersatz in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Pflegekraft entstehenden Kosten steht.

Im Übrigen zahlt die GUV kein Schmerzensgeld. Das könnte nur von einem Schädiger eingefordert werden, also z.B. anderer Schüler oder die Schule selbst.

Ciao
Garrett

Hallo,
ich würde die Unterlagen sehr gut(!) aufbewahren, damit sie auch in 10 oder 20 Jahren nach vielen Umzügen zur Verfügung stehen. Evtl. auch bei der Krankenkasse nachfragen, ob dort bereits alle wichtigen Informationen vorliegen. Manchmal werden von Zahnärzten später irrtümlich Leistungsanträge bei der Krankenkasse gestellt. Die Leistungen der GUV sind deutlich höher als der Krankenversicherung.
Gruß
RHW

Kurze Anmerkung:

Frage: Da die reguläre Unfallversicherung mauern würde, keine
Zahlungen zu übernehmen (da ja Schulunfall),

Was ist das denn für ein Unsinn? In der privaten Unfallversicherung gibt es keinen Ausschluß für Schulunfälle, oder wo ist die fikitve Person unfallversichert?

Es ist umgekehrt, die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur bei bestimmten Anlässen.

Viele Grüße

Andreas

Nein!
Die GUV kommt für alle Behandlungskosten auf, die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Auch wenn z.B. in 10 Jahren ein Implantant gesetzt werden muss, wird die GUV das bezahlen. Auch Fahrtkosten zum Arzt wird die GUV erstatten. Ein 13-jähriger kann allerdings alleine zum Arzt, mit dem Verdienstausfall der Eltern wird das also nichts!

Eine private Unfallversicherung zahlt auch bei Schulunfällen, allerdings dient sie dazu, sich gegen Invalidität (z.B. amputiertes Bein) abzusichern. Mit einem fehlenden Zahn ist man aber nicht invalide, deswegen ist der Versicherungsfall gar nicht eingetreten. Deshalb wird es auch von der GUV keine Unfallrente geben.

Schmerzensgeld gibt es bei Schulunfällen grundsätzlich nichr! Weder von der GUV noch von dem anderen Schüler!

Es mauert in diesem hypothetischen Fall die Generali Unfallversicherung. Ob ich diesbezüglich wohl doch bei einem Anwalt vorbeischauen sollte?

Es ist bei diesen Fällen leider auch immer sehr schwer, einen Anwalt auszusuchen, der sich dann auch wirklich gut auskennt.

Mama Y, Papa Z sind jetzt etwas verunsichert.

Ich wollte mich ganz herzlich für die schnellen und fundierten Anworten bedanken.

Liebe Grüße

Es mauert in diesem hypothetischen Fall die Generali
Unfallversicherung.

Wie gesagt, eine private Unfallversicherung deckt üblicherweise andere Fälle ab als den hier geschilderten. Ich gehe daher davon aus, dass kein Anspruch auf eine Leistung besteht. Das wird die Versicherung aber bestimmt noch mitteilen, falls ein Unfall gemeldet wurde.