Zahlt die Haftpflicht?

War mit einem Freund im Urlaub auf einer Fähre und wollte aus seinem Rucksack einen Reiseführer holen.
Ich mach den Rucksack auf, stell das Objektiv (in Schutztasche) auf die Sitzbank, stoße total dämlich daran und sie fällt über Bord ins Wasser.

Hab ich mir gedacht - Pech gehabt, was wird sowas schon kosten, 80,-? Nix da 500,- hat er dafür bezahlt! Das tut natürlich richtig weh .

Wird die Haftpflicht das übernehmen?

Ich denke deine Chancen stehen ganz gut, kommt aber auf die Versicherung an ob die sofort zahlen.

Erstmal muss klar gestellt sein, dass es kein geliehener oder gemieteter Artikel. Würde ich nochmal betonen, denn so wie ich dich verstehe war dein Freund ja dabei. Ansonsten so schnell wie möglich melden, Kostenvoranschlag zur Wiederbeschaffung beifügen sowie Kaufbeleg des versunkenen Teils und abwarten.

Hallo,

kleine Ergänzung:

Würde ich nochmal betonen

würde ich nicht, da

aus seinem Rucksack

klingt sonst nach:
„…hab mich erkundigt…wie die Schadenmeldung lauten muss…“

VG René

GGfls. hat Ihre Haftpflicht ja auch die Klausel „geliehene Sachen“ mitversichert.

Aber schreiben möchte ich wegen eines anderen Hinweises. Die private Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert des Equipments. Je nach Alter des Equipments kann die Schadenzahlung nur noch sehr gering ausfallen.

MfG aus Saarbrücken

Claude Burgard

MOD: Link entfernt

Aber schreiben möchte ich wegen eines anderen Hinweises. Die
private Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert des Equipments. Je
nach Alter des Equipments kann die Schadenzahlung nur noch
sehr gering ausfallen.

Agree

Hi,
war da nicht noch was von „Abhandenkommen“? Meine mich hier noch dunkel zu erinnern :wink:
Gruß Keki

war da nicht noch was von „Abhandenkommen“? Meine mich hier noch dunkel zu erinnern :wink:

In der Privathaftpflicht ? Kenne ich nur aus der Betriebshaftpflicht.

Hallo,

Müsste in etwa so lauten:
2. Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind;
2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.

Allerdings kann dies mMn nur in den besonderen Bedingungen dann nachgelesen werden.

VG René

war da nicht noch was von „Abhandenkommen“? Meine mich hier noch dunkel zu erinnern :wink:

In der Privathaftpflicht ? Kenne ich nur aus der
Betriebshaftpflicht.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das pure Abhandenkommen ist aus meiner Sicht nicht versichert.(es sei denn, durch einen Einschluss in den Bedingungen).
Es wird allerdings reguliert wenn davon auszugehen ist, dass der abhanden gekommene Gegenstand einen Totalschaden erlitten hat.
Beispiel aus meiner Praxis: Kamera fällt in Felsspalte. Hier ist ein Totalschaden anzunehmen.