Hallo zusammen,
ein Autofahrer holt zu einem Wendemanöver aus und überfährt dabei den rechten Fahrradfahrstreifen und übersieht dabei einen von hinten heranfahrenden Fahrradfahrer auf diesem Fahrradstreifen. Dieser wird durch das plötzliche und unerwartete Ausholen abgedrängt und stürzt.
Da der Fahrradfahrer Angst hat, dass der Autofahrer wegfährt, so sah das nämlich auch aus, springt der Fahrradfahrer vor das Auto und haut mit seinen Händen auf die Motorhaube. Auf der Motorhaube entstehen angeblich dadurch zwei Beulen. Bis die Polizei kommt, die der Fahrradfahrer gerufen hat, kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dem Fahrradfahrer entweicht mehrmals das Wort „Vogel“, dieses dann auch später noch ein, zwei Mal in Anwesenheit der Polizisten. Der Fahrradfahrer ist so aufgebracht, weil er eben zum Sturz gebracht wurde, sich dabei verletzt hat (Schürfwunden, blaue Flecken, die sich später zeigten und attestiert wurden), und er eben gedacht hat, dass der Autofahrer abhaut. Darüber hinaus hat der Autofahrer dem Fahrradfahrer ständig versucht, die Schuld in die Schuhe zu schieben, wobei das gleich vor Ort auch für die Polizisten klare Sache war, dass der Autofahrer Schuld war. Daher erhält der Autofahrer auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft.
Jetzt erhält der Fahrradfahrer Post von dem Anwalt des Autofahrers zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die Reparatur dieser Beulen. Der Kostenvoranschlag ist auf den Tag genau zwei Monate später als der Unfalltag datiert. Es steht sogar drauf, dass der Wagen erst auf den Tag genau zwei Monate später in der Werkstatt vorgestellt wurde. Kostenpunkt 1200 €. Darüber hinaus möchte der Autofahrer mind. 600 € Schmerzensgeld wegen „übelste Beleidigung“ erhalten.
Der Fahrradfahrer kam zum Ende hin an dem Unfalltag wieder zu Sinnen und entschuldigte sich in aller Form bei den Anwesenden, somit also vor Zeugen, den Polizisten. Gegen den Fahrradfahrer wurde auch diesbzgl. kein Verfahren von Amts wegen in de Wege geleitet. Allerdings wegen dieser Sachbeschädigung. Dafür muss der Fahrradfahrer 400 € an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.
Jetzt aber endlich zu den Fragen!
Hat der Fahrradfahrer überhaupt Chancen darauf, dass seine Haftpflichtversicherung (Kfz- oder Privat?) diese Beträge zumindest teilweise zahlt oder hat der Fahrradfahrer keine Chance auf Regulierung, weil diese Schäden nicht durch fahrlässige, sondern durch grob fahrlässige oder sogar durch vorsätzliche Taten entstanden sind - lt. Definition der Versicherung?
Wie sind denn o. g. „Taten“ einzuschätzen? Fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich?
Was sind denn auch realistische Summen für die o. g. Schäden bzw. Beleidigung? Dem Fahrradfahrer kommen diese 1200 € sehr sehr viel vor und 600 € für das Wort „Vogel“ ist ja auch ein Witz, wie er denkt, zumal er sich auch entschuldigt hat.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU