Zahlt die Haftpflicht bei Sachbeschädigung und Bel

Hallo zusammen,

ein Autofahrer holt zu einem Wendemanöver aus und überfährt dabei den rechten Fahrradfahrstreifen und übersieht dabei einen von hinten heranfahrenden Fahrradfahrer auf diesem Fahrradstreifen. Dieser wird durch das plötzliche und unerwartete Ausholen abgedrängt und stürzt.

Da der Fahrradfahrer Angst hat, dass der Autofahrer wegfährt, so sah das nämlich auch aus, springt der Fahrradfahrer vor das Auto und haut mit seinen Händen auf die Motorhaube. Auf der Motorhaube entstehen angeblich dadurch zwei Beulen. Bis die Polizei kommt, die der Fahrradfahrer gerufen hat, kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dem Fahrradfahrer entweicht mehrmals das Wort „Vogel“, dieses dann auch später noch ein, zwei Mal in Anwesenheit der Polizisten. Der Fahrradfahrer ist so aufgebracht, weil er eben zum Sturz gebracht wurde, sich dabei verletzt hat (Schürfwunden, blaue Flecken, die sich später zeigten und attestiert wurden), und er eben gedacht hat, dass der Autofahrer abhaut. Darüber hinaus hat der Autofahrer dem Fahrradfahrer ständig versucht, die Schuld in die Schuhe zu schieben, wobei das gleich vor Ort auch für die Polizisten klare Sache war, dass der Autofahrer Schuld war. Daher erhält der Autofahrer auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft.

Jetzt erhält der Fahrradfahrer Post von dem Anwalt des Autofahrers zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die Reparatur dieser Beulen. Der Kostenvoranschlag ist auf den Tag genau zwei Monate später als der Unfalltag datiert. Es steht sogar drauf, dass der Wagen erst auf den Tag genau zwei Monate später in der Werkstatt vorgestellt wurde. Kostenpunkt 1200 €. Darüber hinaus möchte der Autofahrer mind. 600 € Schmerzensgeld wegen „übelste Beleidigung“ erhalten.

Der Fahrradfahrer kam zum Ende hin an dem Unfalltag wieder zu Sinnen und entschuldigte sich in aller Form bei den Anwesenden, somit also vor Zeugen, den Polizisten. Gegen den Fahrradfahrer wurde auch diesbzgl. kein Verfahren von Amts wegen in de Wege geleitet. Allerdings wegen dieser Sachbeschädigung. Dafür muss der Fahrradfahrer 400 € an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Jetzt aber endlich zu den Fragen! :wink:

Hat der Fahrradfahrer überhaupt Chancen darauf, dass seine Haftpflichtversicherung (Kfz- oder Privat?) diese Beträge zumindest teilweise zahlt oder hat der Fahrradfahrer keine Chance auf Regulierung, weil diese Schäden nicht durch fahrlässige, sondern durch grob fahrlässige oder sogar durch vorsätzliche Taten entstanden sind - lt. Definition der Versicherung?

Wie sind denn o. g. „Taten“ einzuschätzen? Fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich?

Was sind denn auch realistische Summen für die o. g. Schäden bzw. Beleidigung? Dem Fahrradfahrer kommen diese 1200 € sehr sehr viel vor und 600 € für das Wort „Vogel“ ist ja auch ein Witz, wie er denkt, zumal er sich auch entschuldigt hat.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

Hallo zusammen,

Jetzt aber endlich zu den Fragen! :wink:

Hat der Fahrradfahrer überhaupt Chancen darauf, dass seine
Haftpflichtversicherung (Kfz- oder Privat?)

Seit wann gibt es für ein Fahrrad eine Kfz-Haftpflichtversicherung ?

diese Beträge
zumindest teilweise zahlt oder hat der Fahrradfahrer keine
Chance auf Regulierung, weil diese Schäden nicht durch
fahrlässige, sondern durch grob fahrlässige oder sogar durch
vorsätzliche Taten entstanden sind - lt. Definition der
Versicherung?

Zur Privathafptlicht:
Nach der Schilderung ist wohl hier von einem Vorsatz auszugehen.
Allerdings möchte ich die Beantwortung dieser Frage den Juristen überlassen.

Gruß Merger

Hallo derunbeugsame,

Da der Fahrradfahrer Angst hat, dass der Autofahrer wegfährt,
so sah das nämlich auch aus, springt der Fahrradfahrer vor das
Auto und haut mit seinen Händen auf die Motorhaube. Auf der
Motorhaube entstehen angeblich dadurch zwei Beulen.

Was heißt „angeblich“? Sind die Dellen (*Klugscheißmodus on: Wird das Blech nach innen gedrückt, ist es eine Delle. Wölbt es sich nach außen, ist es eine Beule. *Klugscheißmodus off*) durch die Schläge de facto entstanden oder nicht? Wurden die Dellen bereits am Unfallort bemerkt - und ggf. im Polizeibericht vermerkt?

Jetzt erhält der Fahrradfahrer Post von dem Anwalt des
Autofahrers zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die
Reparatur dieser Beulen. Der Kostenvoranschlag ist auf den Tag
genau zwei Monate später als der Unfalltag datiert. Es steht
sogar drauf, dass der Wagen erst auf den Tag genau zwei Monate
später in der Werkstatt vorgestellt wurde. Kostenpunkt 1200 €.

Zwar ist es aus dem naheliegenden Grund der Beweisbarkeit grundsätzlich ratsam, eventuelle Ansprüche frühzeitig - detailliert und vollständig - anzumelden, es gibt aber in diesem Fall keine Frist, die ggf. überschritten wurde.

Ob nun die in dem Kostenvoranschlag aufgeführten Beschädigungen von den Schlägen stammen, entscheidet in letzter Konsequenz ein Richter.

Hat der Fahrradfahrer überhaupt Chancen darauf, dass seine
Haftpflichtversicherung (Kfz- oder Privat?) diese Beträge
zumindest teilweise zahlt oder hat der Fahrradfahrer keine
Chance auf Regulierung, weil diese Schäden nicht durch
fahrlässige, sondern durch grob fahrlässige oder sogar durch
vorsätzliche Taten entstanden sind - lt. Definition der
Versicherung?

Fahrlässig als auch grob fahrlässig herbeigeführte Sach- und Personenschäden deckt die Haftpflicht, vorsätzliche nicht.
Den konrekten Fall hier im Forum abschließend einzuschätzen ist jedoch nicht möglich.
Wenn der Fahrradfahrer den Autofahrer durch seine Schläge nicht schlichtweg „bestrafen“ wollte, sondern lediglich auf den von diesem verursachten Unfall aufmerksam machen wollte, stehen die Chancen für einen grundsätzlichen Leistungseintritt (Erstattung oder Abwehr des Schadens) nicht schlecht.

Wie sind denn o. g. „Taten“ einzuschätzen? Fahrlässig, grob
fahrlässig oder vorsätzlich?

S.o.: Aufgrund der wenigen bekannten Details an dieser Stelle schlichtweg unmöglich einzuschätzen.

Was sind denn auch realistische Summen für die o. g. Schäden
bzw. Beleidigung? Dem Fahrradfahrer kommen diese 1200 € sehr
sehr viel vor

Ohne Kenntnis der genauen Schäden, des Fahrzeugszustands, etc. gilt auch hier: keine Einschätzung möglich.
Die Versicherung bzw. der Fahrradfahrer haben aber - ggf. auf eigene Kosten - die Möglichkeit, eine Begutachtung durchführen zu lassen, sofern Zweifel bestehen.

und 600 € für das Wort „Vogel“ ist ja auch ein
Witz, wie er denkt, zumal er sich auch entschuldigt hat.

Letztendlich entscheidet ein Richter über die Angemessenheit der Forderung des Autofahrers.
Jedoch sind in anderen, m.M.n. krasseren, Fällen schon geringere Urteile ergangen (z.B. 500 € für - ich umschreibe es einmal - „unintelligenter Analkolpulator“; 300 € für bestimmte frauenfeindliche Begriffe aus dem Bereich der Prostitution - wenn Du verstehst…).

Viele Grüße
Loroth