Ich habe bei einem Freund ein Audiokabel aus dem Computer gezogen, das den Computer mit einer Stereoanlage verbindet. Der Computer war aus, die Stereoanlage war an.
Ich habe einen Schlag bekommen und die Stereoanlage ist einigermaßen kaputt (entweder nur interne sicherung durch oder mikroprozessor der stereoanlage hin).
Ist das grobe Fahrlässigkeit?
Wird die Haftpflicht (HUK) zahlen?
Ich habe bei einem Freund ein Audiokabel aus dem Computer
gezogen, das den Computer mit einer Stereoanlage verbindet.
Der Computer war aus, die Stereoanlage war an.
Ich habe einen Schlag bekommen und die Stereoanlage ist
einigermaßen kaputt (entweder nur interne sicherung durch oder
mikroprozessor der stereoanlage hin).
Ist das grobe Fahrlässigkeit?
Ich würde sagen: Nein.
Wird die Haftpflicht (HUK) zahlen?
Ich würde sagen: Erstmal nein, auf zweites Anfragen ja.
Ich habe bei einem Freund ein Audiokabel aus dem Computer
gezogen, das den Computer mit einer Stereoanlage verbindet.
Der Computer war aus, die Stereoanlage war an.
Ich habe einen Schlag bekommen und die Stereoanlage ist
einigermaßen kaputt (entweder nur interne sicherung durch oder
mikroprozessor der stereoanlage hin).
Ist das grobe Fahrlässigkeit?
Fahrlässig mit Sicherheit… denn du hast fremdes Eigentum beschädigt bzw. geschädigt.
Ich würde sagen: Nein.
Denke ich dennoch auch.
Wird die Haftpflicht (HUK) zahlen?
Ich würde sagen: Erstmal nein, auf zweites Anfragen ja.
Ich denke auch auf 2. Anfrage nicht.
Zunächst einmal wird der Versicherer einen Rechnungsbeleg über die Reparatur haben wollen, in dem auch genau das beschädigte Teil benannt wird. Desweiteren kann der E-Mechaniker ziemlich genau die Schadensursache feststellen… und diese muss auch auf der Rechnung enthalten sein…
und ich kenne mich nicht so gut mit Physik aus… aber ich habe bei dieser Schilderung mit Verlaub gesagt ein komisches Gefühl…
Für mich hört sich die Fragestellung eher so an, als wenn hier etwas fingiert werden soll… Tut mir leid…
Wenn dem nicht so sein sollte, bitte ich um Entschuldigung.
Aber dazu ist die Fragestellung einerseits zu „spektakulär“ und andererseits wird zu genau nachgefragt, ob dies unter „Fahrlässig“ fällt…
Anderseits finde ich jetzt dafür aber auch keinen direkten Ausschluss, denn es ist fahrlässig und somit wäre es unter normalen Umständen versichert.
Ich drücke mich hier betont im Konjunktiv aus…
da ihr sicherlich auch den Schadenshergang annähern beschreiben müsst…
und mit meinen Physikkenntnissen ist dies nur schwer zu erklären…
… „mit dem Klammerbeutel gepudert“, wurde hier irgendwo im Forum gefragt. Wo der Ausdruck herkommt, weiß ich nicht, aber die Schadenregulierer der Versicherungen sind weder mit dem Klammerbeutel gepudert, noch ziehen sie sich ihre Hosen mit der Kneifzange an.
Dieser Versuch auf die ganz billige Tour taugt nix. In weniger vornehmen Kreisen redet man von Betrugsversuch.
Laßt es sein! Damit ist kein Blumenpott zu gewinnen.
… „mit dem Klammerbeutel gepudert“, wurde hier irgendwo im
Forum gefragt.
In dem Brett " deutsche Sprache".
Das Sprichwort:
Mit dem Klammerbeutel gepudert
Der Ursprung:
„Dich hat wohl jemand mit dem Klammerbeutel gepudert!“ heisst soviel wie „Du bist ja nicht
recht bei Verstand!“. Dieser Redensart liegt die Vorstellung zugrunde, dass jemand, der statt
mit einer Puderquaste (einem kleinen, mit Puder gefüllten Säckchen) mit einem Beutel für
Wäscheklammern gepudert wurde, durch die Schläge auf den Kopf einen geistigen Defekt
davongetragen hat.
Wo der Ausdruck herkommt, weiß ich nicht, aber
die Schadenregulierer der Versicherungen sind weder mit dem
Klammerbeutel gepudert, noch ziehen sie sich ihre Hosen mit
der Kneifzange an.
Man gut, dass ich nicht alleine das Gefühl hatte… hatte schon ein schlechtes Gewissen fast gehabt… Danke
Dieser Versuch auf die ganz billige Tour taugt nix. In weniger
vornehmen Kreisen redet man von Betrugsversuch.
Ich habe es glaube so versucht zu umschreiben
Laßt es sein! Damit ist kein Blumenpott zu gewinnen.
mich hat auch der Schlag getroffen, als ich dein Posting las.
Beim *MichamBodenwälzenvorlachen* hab ich bedauerlicher weise den Monitor überrolt, der jetzt nur noch tanzende Weihnachtsmänner anzeigt.
Hoffentlich bezahlt deine Haftpflicht also wenigstens in meinem Fall, obwohl dein Posting sicher auch als grob Fahrlässig anzusehen ist *g*.
Klarstellung
Es hat ein bißchen gedauert, bis ich kapiert habe was euch so belustigt. Ich glaube ich habe es inzwischen halbwegs begriffen. Wenn nicht, freut es mich wenigstens euch eine Freude gemacht zu haben (schade um den Monitor).
Der Fall ist so (und zwar genau so!!!) passiert. Wenn ich die Versicherung betrügen will, muss ich das wohl nicht euch erzählen, sondern der Versicherung (glaub ich zumindest…). Das von einem Steckerziehen ein Verstärker kaputt geht, erstaunt mich immernoch, ich glaube ich frag mal elektonik-board nach.
Wie überzeug ich denn die Versicherung, daß es tatsächlich so passiert ist? Soll ich erzählen, daß mir der Verstärker in die Flugbahn beim Schreibmaschinenweitwurf gekommen ist? (Ist das grob Fahrlässig?)
Hi Marco! Ich weiß das du ein Experte im Versicherungsbereich bist, aber laut meiner Erfahrung (ich kenne mich etwas mit Elektronik aus), ist der geschilderte Fall doch ziemlich unwahrscheinlich. Ich unterstelle hier niemandem etwas, aber wer einen gesunden Menschenverstand hat, der kann sich seinen Teil denken, und genauso wird der Sachbeabeiter der Versicherung handeln. Fazit: keine Chance.
alf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
aber laut meiner Erfahrung (ich kenne mich etwas mit
Elektronik aus), ist der geschilderte Fall doch ziemlich
unwahrscheinlich.
Das würde ja unsere vorherigen Aussagen stützen…
Ich unterstelle hier niemandem etwas, aber
wer einen gesunden Menschenverstand hat, der kann sich seinen
Teil denken, und genauso wird der Sachbeabeiter der
Versicherung handeln. Fazit: keine Chance.
Aber der Weg zum Hersteller hätte einen möglicherweise deutlich ein besseres Ergebnis bezüglich der Regulierung…
*schmunzel*
während beim Haftpflichtversicherer die Chancen nahe 0 sind… sind sie bei Produkthaftung schon eher nahe 1
als erstes mal sollte zu klären sein, warum Du dieses Kabel gezogen hast, hat es Dein Freund Dir gesagt, um ihm bei irgendetwas zu helfen - gelitten; hast Du das versehentlich gemacht (warum auch immer) - Bingo!; hast Du es gemacht um Ihm einen Schreck zu versetzen (huuuuuch Stereoanlage paputt) - Dummheit und gelitten.
Ansonsten: liegt das Kabel im Zimmer rum und man kann darüber stolpern - grobe Fahrlässigkeit Deines Freundes - (evtl.) gelitten.
Fakt ist, es kommt auf Deine Versicherung an, einige sind kulanter (meist die teuren - warum die wohl teuer sind???), andere nicht. Hast Du viele, viele andere Verträge bei diesem Unternehmen - die Hoffnung steigt (Druckmittel), hat Dein Betreuer Schadenregulierungsvollmachten? - Hoffnung steigt! usw.