Zahlt die Haftpflichtversicherung?

Hallo,

Ich habe heute ärgerlicher Weise auf die Brille meines Freundes getreten, die auf dem Bett lag. Daraufhin ist ein Glas kaputt gegangen. Wir wohnen nicht zusammen in einem Haushalt.

Kann ich bei diesem Verschulden wohl auf die Zahlung des Schadens von der Haftpflichtversicherung hoffen?

Danke für eure Antworten!!

Hallo,
klar kannst Du das der Haftpflicht einreichen! Dafür ist diese Versicherung ja da. Aber Vorsicht bei der Formulierung des „Tathergangs“! Die meisten Versicherungen verweigern die Zahlung wenn die Brille an einem Ort gelegen hat wo sie normalerweise nichts zu suchen hat (und darunter fällt auch das Bett!) Das zählt dann nämlich unter grob fahrlässig und wird eher als „selber Schuld Fall“ angesehen! Am besten Du überlegst dir was bei dem die Brille nicht unbedingt auf dem Bett gelegen hat! Bitte habe aber Verständnis dafür das ich dir jetzt hier keine Ratschläge und Vorschläge mache wie man eine Versicherung betrügt! :wink:

„wird eher als „selber Schuld Fall“ angesehen!“

Oh das ist ja blöd. Aber irgendwie kann ich es auch
nachvollziehen, dass der Schaden in diesem Fall dann nicht
ersetzt wird. Trotzdem danke für die Antwort :wink:

Hallo Carolin,

ich habe nicht die leiseste Ahnung von Haftpflichtversicherungen. Ich bin Optiker.
Es kommt wahrscheinlich darauf an, wie Du erklärst, dass Du im Bett Deines Freundes, mit dem Du gar nicht zusammenwohnst, auf seine Brille treten konntest.
Am besten liest Du Dir die Versicherungsbedingungen mal durch oder fragst einen Rechtskundigen (hier oder im juraforum.de)

Viele Grüße
Oppicker „Morgan le Fay“

Hallo,
jenachdem wie alt die Brille ist, zahlt die Haftpflich garnichts mehr. Das in der Regel, wenn die Brille 3 Jahre alt ist. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Versicherungen pro Jahr 33% Wertverlust einrechnen und auch nur dann zahlen, wenn exakt das Teil ausgetauscht wird, welches auch beschädigt wurde.
Wenn sich also die Stärken der Gläser verändern und diese bei der Neufertigung berücksichtigt wird, dann zahlen die Versicherungen in der Regel nicht.
Wenn Du einen persönlichen Versicherungsagenten hast, der sich nur um Dich kümmert, dann solltest Du das mit Ihm persönlich besprechen. Das erspart einigen Ärger!

Gruß
Saksalainen

Hallo Carolin,

Nein - der Versicherer wird sagen, das das Bett kein ordnungsgemäßer Ablageplatz für eine Brille ist und daher dich kein Verschulden trifft.

Da „solche“ Sachensfälle sehr häufig vorkommen (seit Brillen nicht mehr von der Kasse bezahlt werden) wird der Versicherer die Brille höchtwahrscheinlich auch sehen wollen.

Bedenke: Versicherungsbetrug ist eine Straftat.

Lösung: Hanse Merkur über Filmann für 10 Euro pa - würde hier zahlen.

Gruß Jochen

Hallo!

Ich beantworte Ihre Anfrage gerne, aber befriedigen Sie vorher bitte meine Neugierde: Warum haben Sie auf dem Bett gestanden?

Gruß
Christoph Mittler

ja
MfG
Dr.Schamberger

Hallo,

ich denke es wirf Fragen auf, wenn Sie im Bett auf eine Brille treten… Aber wenn es so war… Dann sollten Sie den Schaden auch so melden.

Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.

Viele Grüße
Nancy

„Warum haben Sie auf dem Bett gestanden?“

Mein Bett ist nicht sehr hoch und steht vor einem Spiegel.
Wir wollten uns beide vor dem Spiegel fertig machen und
damit ich größer bin als er und mich auch im Spiegel sehen
kann bin ich halt auf das Bett gestiegen. Ist schon
irgendwie blöd gelaufen :wink:

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen, da es sich hier um Versicherungsfargen handelt und nicht um optische Herrausforderungen.

Liebe Grüße

Andreas Halle

Grundsätzlich ja, aber da gibt es verschiedene Hindernisse!

  1. Passiert so etwas auffällig häufig.
    Merkwürdigerweise vermehrt, seitdem die
    Krankenkassen de facto nichts mehr übernehmen.
    Deshalb sind die Versicherer äußerst mißtrauisch
    bei Brillenschäden und dementsprechend genau
    wird da auch hingeschaut.

  2. Wir bei der Haftpflichtversicherung immer nur der
    Zeitwert einer Sache ersetzt und das bedeutet
    rapide Abzüge, falls die Brille nicht gerade
    flammneu ist.

  3. Könnte das Hinlegen der Brille auf ein Bett durchaus
    als grobfahrlässige Mitverursachung des Schadens
    gewertet und ein entsprechender Miverschuldensanteil
    zur Anrechnung kommen.

Kurz und gut, man sollte sich möglichst eine unkaputtbare Titanbrille kaufen, sie stets in einem Etui an einem sicheren Ort verstauen und sie vor allem nicht beim Schönmachen ausziehen, da man sich sonst ja garnicht genau sehen kann! :wink:

Gruß
Christoph Mittler

Hallo Carolin,
wenn ich diesen Fall regulieren müsste, würde ich Fragen

  • was hat die Brille auf dem Bett zu suchen, d.h. in welchem Umfang ist der B-träger mitschuldig?
  • wie tritte man auf eine Brille, die in einem bett liegt, hätte amn sie nicht doch sehen müssen/können.
    Entschuldige, aber für mich klingt der Fall in dieser Art konstruiert.
    Jürgen Glaser

Da ich kein Versicherungsvertreter bin, kann ich da keine Antwort geben…
Bitte bei Versicherung oder Versicherungsvertreter nachfragen.
Im Alltag ist es so, dass die Kunden dies auch nicht mit uns besprechen, sondern nur die Reparatur in Auftrag geben, die Brille abholen und bezahlen, eine Rechnung erhalen und alles weitere muss der Kunde mit der Versicherung selbst regel. Wir bekommen also das Geld immer direkt vom Kunden und niemals von der Versicherung.

Im Prinzip ja

:wink:
pe

hallo
sorry, die späte antwort

bitte wenden sie sich an einen versicherungsexperten.

ich würde aber sagen,ja, zeitwert.

viele grüsse

Hallo auch!

Da ihr beide in einem Haushalt wohnt, spricht man hier von einem Eigenschaden. Diese sind nicht Bestandsteil der Haftpflichtversicherung, da kein Dritter zu Schaden gekommen ist.

Besten Gruß
Chris