Zahlt die haftpflichtversicherung?

hallo,

ich habe mich vor ein parr wochen mit ein paar freunden betrunken und sind dann zu einem dorfplatz gegangen.
Dort kamen wir angesichts der volltrunkenheit auf die idee eine statue der gemeinde umzustellen.
Die statue war schwer und fiel bei dem versuch sie umzustellen um und zerbrach in zwei stücke.
wir versuchten es gar nicht erst weiter und ließen sie liegen und gingen wieder nach hause.
Eine woche später kam ein brief von der polizei das wir dabei erwischt worden sind. die statue hatte etwa einen wert von 15 000 € und wir waren zu dritt.
wir sind alle 17 jahre alt also noch nicht volljährig.
außerdem passierte es in belgien aber ich bin in deutschland versichert.
kommt dafür die haftpflichtversicherung auf oder müssen wir den schaden selber bezahlen?

Kommt auf den jeweiligen Vertrag an! Am besten sofort mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und wahrheitsgemäß den Schaden schildern.
MfG
Dr. Schamberger

Hallo,

leider kenne ich die belgische Gesetzgebung nicht.

Gehen Sie aber davon aus, dass der Versicherer der Versicherer für den Schaden keine Deckung bieten wird, da Schäden, die während der Begehung von Straftaten geschehen, grundsätzlich von der Deckung ausgenommen sind.

Viele Grüße
NB

Hallo!

Haftung beseht hier unbenommen - ob die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, bezweifel ich hier jedoch, da es sich hier um eine vorsätzliche Handlung handelt, und diese sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert.

MfG
CKH

gute Frage!

Volltrunkenheit schützt vor Strafe nicht! Dies zur Volksweisheit!

Gibt es einen Beleg für die Volltrunkenheit - Zeugen der Polizei (!), dann bei der PHV versuchen!

good luck
sturm

Hallo Apfelstrudel,

erst einmal die Private Haftpflichtversicherung gilt Weltweit, somit besteht auch für Belgien Versicherungsschutz.
Da in der Haftpflichtversicherung auch die grobe Fahrlässigkeit versichert ist gibt es keinen Ausschluss bei Trunkenheit. Soweit so gut, jedoch gibt es einen Ausschluss bei Vorsatz. Also Ihr wolltet die Statur beschädigen, dann keine Leistung. Aus Deinem Schreiben geht aber hervor, dass Ihr der Statur ja nicht vorsätzlich etwas wolltet, außer sie versetzen.
Deswegen muss die Haftpflichtversicherung zahlen, allerdings nur Deinen Anteil, da Du ja nicht alleine der Täter warst.
Melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung und weise darauf hin das die Zerstörung der Statur nicht Eure Absicht war.

Viele Grüße Lars

Das fragst du sinnigerweise besser den Vermittler / Betreuer deiner PHV. Denn um hierzu eine solide Antw. geben zu können, sind detaillierte Kenntnisse des bestehenden Vertrags nötig.

Für meine Mandanten wäre es selbstverständlich, sich an mich zu wenden und nicht anonym im www rumzufragen.

Wenn künftig mal eine (Haftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

…also wenn sie zahlt, dann geben Sie mir bitte DRINGEND Bescheid, denn dann schliesse ich die auch ab, denn ich habe noch einige offene Rechnungen und die könnte ich nach ein paar Bier dann alle begleichen! :wink:
Steht in Belgien nicht auch das Mannequin Piss? …Das steht aber noch, oder?