heute war ich sowohl mit meiner edelsten Sonnenbrille, als auch mit einer Bekannten Kaffeetrinken. Nun wollte sie die Brille ausprobieren und lässt sie auf den Boden der Terrasse fallen. Was soll ich sagen? Gläser vollkommen zerkratzt. Übernimmt ihre Haftpflichtversicherung nun da den Schaden?
heute war ich sowohl mit meiner edelsten Sonnenbrille, als
auch mit einer Bekannten Kaffeetrinken. Nun wollte sie die
Brille ausprobieren und lässt sie auf den Boden der Terrasse
fallen. Was soll ich sagen? Gläser vollkommen zerkratzt.
Übernimmt ihre Haftpflichtversicherung nun da den Schaden?
grundsätzlich übernimmt die PHV Schäden, die der Versicherte einem Dritten fahrlässig und schuldhaft zufügt.
Insofern scheinen die Voraussetzungen für eine Regulierung aufgrund der vorliegenden Schilderung vorzuliegen (es sei denn, die Bekannte hat sich die Brille regelrecht ausgeliehen).
Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch grundsätzlich „nur“ den Zeitwert der beschädigten Sache bzw. die (eventuell anteiligen) Reparaturkosten.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hinweis: das Schadenbild passt nicht zum Schadenhergang. Hier wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Nachfrage des Versicherers folgen.