Er hatte Angst wenn Frauchen ihn allein gelassen hat. Deswegen hat er oft von innen an der Wohnungtür gekratzt, wenn sie weggegangen ist, und hat sogar von außen an der Badezimmertür gekratzt, wenn Frauchen duschen war.
Mittlerweile hat Fiffi aber gelernt nicht mehr an Türen zu kratzen. Die beiden Türen sind jetzt aber trotzdem beschädigt.
Da ein Auszug bevorsteht fragt Frauchen sich, ob die Hundehaftpflicht den Schaden übernehmen würde (Mietsache), oder ob es dafür schon zu spät ist.
Weiß jemand Rat?
grundsätzlich ist ein Hundehalter erst einmal für alle Schäden, die sein vierbeiniger Freund anrichtet, haftbar, weil Kraft Gesetz hier die sog. Gefährdungshaftung greift.
Anders gesagt: auch ohne Verschulden muss der Halter haften.
Zwar übernimmt die Hundehalterhatpflichtversicherung dieses Risiko, d.h. aber leider noch nicht, dass sie tatsächlich für alle Schäden eintritt.
So könnte hier der Ausschluß der sog. „Allmählichkeitsschäden“ greifen.
Klarheit bringt da i.d.T. nur eine Anfrage bei der zuständigen Versicherung oder besser noch die Meldung des Schadens. Schlimmstenfalls gibt´s eine Ablehnung; die macht dann aber zumindest schlauer.
Hallo,
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur berichten, dass die Versicherung für gemietete, geleaste oder sonstwie überlassene Gegenstände etc. zB Firmenwagen, für die durch Deinen Hund entstandenen Schäden nicht aufkommen wird.
Nur, wenn es nicht Dein Hund wäre, sondern der eines Besuchers und dieser hätte den Schaden verursacht, wenn das Kratzen sonst so gar nicht seine Art ist.
aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur berichten, dass die
Versicherung für gemietete, geleaste oder sonstwie überlassene
Gegenstände etc. zB Firmenwagen, für die durch Deinen Hund
entstandenen Schäden nicht aufkommen wird.
Sorry, halte ich für Unsinn. Die AHB schließen die Mietsachschäden zwar aus, über die BBR werden Schäden an gemieteten Wohnräumen i.d.R. wieder eingeschlossen und hierzu gehören auch die Türen in der Mietwohnung.
Nur, wenn es nicht Dein Hund wäre, sondern der eines Besuchers
und dieser hätte den Schaden verursacht, wenn das Kratzen
sonst so gar nicht seine Art ist.
Trotz Deiner überheblichen sympathischen Ausdrucksweise frage
ich mich, was das mit BBR zu tun hat. Hier ging es allein um
die Tierhalterhaftpflicht.
???
Auch der Tierhalterhaftpflicht liegen „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)“ zugrunde… Zumindest bei den Gesellschaften die ich kenne
???
Auch der Tierhalterhaftpflicht liegen „Besondere Bedingungen
und Risikobeschreibungen (BBR)“ zugrunde… Zumindest bei den
Gesellschaften die ich kenne
Ändert ja nu nicht soviel an Deiner ach so freundlichen Ausdrucksweise.
Aber ich helfe Dir in Bezug auf Deine vielen Fragezeichen gerne weiter:
Zitat:Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber auch Schäden an Mietsachen, wenn bei der gleichen Versicherung auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Zitat:Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel
nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen
werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber
auch Schäden an Mietsachen, wenn bei der gleichen Versicherung
auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Oh, ich zitiere auch gerne:
Mitversichert ist- abweichend von Ziff…AHB-die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von
a) Wohnräumen und zu sonstigen privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch den in Versicherungsschein genannten Hund
Zitat:Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel
nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen
werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber
auch Schäden an Mietsachen, wenn bei der gleichen Versicherung
auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Oh, ich zitiere auch gerne:
Mitversichert ist- abweichend von Ziff…AHB-die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von
a) Wohnräumen und zu sonstigen privaten Zwecken gemieteten
Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden durch den in Versicherungsschein genannten
Hund
Es geht mir hier, wohl im Gegensatz zu Dir, nicht darum auf Teufel komm raus Recht zu haben. Es wird sicher irgendeine Versicherung geben, die dieses Risiko abdeckt, wie ich auch schon in meinem Zitat geschrieben hatte. Deshalb beweist Dein Zitat auch eigentlich eher nichts…
Ist aber ein sehr anschauliches Beispiel dafür, dass zwischen dem, was die Vertreter einem alles versprechen und dem was, nachdem die Provision schon ausgegeben ist, davon übrigbleibt, Welten liegen.
„Aber bei mir als verantwortungsvollem Vertreter gibt es das ja nicht“.
Dann hab Du mal schön Recht!
Und für die Posterin schon mal üben: „Ups, das tut mir aber jetzt leid“
nein du, es geht mir gewiss nicht darum Recht zu haben. Es geht mir darum in einem Expertenforum eine qualifizierte Antwort zu geben, die der Poster auch erwartet.