Zitat:Schäden die nicht übernommen werden
Kratzschäden im Fußboden einer Mietwohnung können in der Regel
nicht von der Tierhalterhaftpflichtversicherung übernommen
werden, da Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
meist ausgeschlossen sind. Einige Anbieter versichern aber
auch Schäden an Mietsachen, wenn bei der gleichen Versicherung
auch eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Oh, ich zitiere auch gerne:
Mitversichert ist- abweichend von Ziff…AHB-die gesetzliche
Haftpflicht aus der Beschädigung von
a) Wohnräumen und zu sonstigen privaten Zwecken gemieteten
Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden durch den in Versicherungsschein genannten
Hund
Es geht mir hier, wohl im Gegensatz zu Dir, nicht darum auf Teufel komm raus Recht zu haben. Es wird sicher irgendeine Versicherung geben, die dieses Risiko abdeckt, wie ich auch schon in meinem Zitat geschrieben hatte. Deshalb beweist Dein Zitat auch eigentlich eher nichts…
Ist aber ein sehr anschauliches Beispiel dafür, dass zwischen dem, was die Vertreter einem alles versprechen und dem was, nachdem die Provision schon ausgegeben ist, davon übrigbleibt, Welten liegen.
„Aber bei mir als verantwortungsvollem Vertreter gibt es das ja nicht“.
Dann hab Du mal schön Recht!
Und für die Posterin schon mal üben: „Ups, das tut mir aber jetzt leid“
na_nu?