Bin über 6 Wochen in Frankreich und möchte nicht wegen einer Zahnbehandlung nach Hause fahren. Da es wahrscheinlich eine längere Behandlung wird (Zyste unter Brücke) evtl. neue Brücke, hätte ich gerne gewußt, ob die Kasse das bezahlt, wenn es nicht teurer wird als zu Hause oder hat man nur Anrecht auf eine Notversorgung?
Hallo,
selbstverständlich hat man einen Anspruch auf die Zahnbehandlung, auch wenn eine neue Brücke angefertigt werden muss. Allerdings nur auf die Kosten, die hier in Deutschland angefallen wären. Dies kann natürlich weniger sein, evtl. aber auch nicht (wenn die Zahnärzte in Frankreich günstiger arbeiten als in Deutschland). Falls Du eine Zusatzversicherung fürs Ausland hast, wird die auch noch einen Zuschuss gewähren (in welcher Höhe, kann ich leider nicht sagen).
Mfg
Matthias
Hallo… ich kannd dir leider deine Frage nicht beantworten, da sich in den letzten Jahren da einiges geändert hat… frag lieber einen anderen Experten.
Gruß, Christian
keine Ahnung
Sorry
Man kann mittlerweile in der ganzen EU zum Arzt gehen und die Krankenkasse
muß die Kosten die in Deutschland entstanden sind erstatten. Dies könnte aber
weniger sein als der Arzt in Frankreich kostet.