Zahlt die Krankenkasse bei Beschneidung bei zu langer Vorhaut?

Hallo, ich bin 20 Jahre alt, und habe folgendes Problem:
Beim Geschlechtsverkehr (Mit Kondom) geht die Vorhaut immer wieder vor,
so dass ich sie immer wieder zurückziehen muss (Mit neuem Kondom).
Hinzu kommt es noch, dass sich die Vorhaut bei steifen Glied nicht ganz zurückziehen lässt.

Da ich mich nun deswegen Beschneiden lassen will, wollte ich wissen,
ob es um eine sich um „Krankheit“ handelt, die die KK zahlt, oder ob ich selber zahlen muss.

Vielen Dank!

Ebenfalls Hallo,

eine Beschneidung (Circumcision) aus nicht medizinischen Gründen stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. In diesem Fall müssten die Kosten vom Probanden selbst übernommen werden.

Anders sieht es aus, wenn hierfür medizinische Gründe vorliegen. Das könnte bei einer Phimose, wie sie bei Dir vorliegt, durchaus der Fall sein. Das müsste aber der die Circumcision veranlassende Facharzt beurteilen und erforderlichenfalls eine Krankenhauseinweisung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausstellen.

Gruß
Ev22853

Guten Tag.

Aus Deiner Schilderung ist ersichtlich, daß die Überlänge Deines Präputiums das Ausmaß, ab dem es krankhaft wird, um einiges unterschreitet. Jenes ist dann gegeben, wenn etwa 2,25 cm unter der Maximallänge bei Erektion (also, wenn der Reiz erst ein paar s her ist, die Erektion also noch nicht 100%-ig vollständig ist) ventral der mittlere Übergangsbereich des inneren Vorhautblattes IMMER noch über 1/2 cm vor der Stelle ist, wo sich die Haut aufgrund des Frenulums faltet ( :smile: kein Pishing oder Scherz. Das ist ein - IMHO gelungener - Versuch einer Schätzung).

Also mußt Du, wenn Du Deinen Plan umsetzen solltest, normalerweise ins eingene Portemonnaie greifen, außer es treten psychische Folgen auf.

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