Hallo, ich hätte eine Frage. Das Thema Beitragsservice ist ja im Moment in aller Munde. Wie verhält es sich mit Personen, die zwar keine ALG2-Leistungen erhalten, aber dennoch unter der Pfändungsfreigrenze liegen: Zum Haushalt gehört Person A mit ca. 1000€ Netto aus Arbeit, Person B mit 370€ Erziehungsgeld sowie 194€ Kindergeld und 1 minderjähriges Kind. Alle diese Personen liegen unter dem Pfändungssatz und haben keinen Antrag auf Befreiung gestellt. P-Konto ist für A und B vorhanden. Wenn jetzt die Vollstrecker der GEZ anklopfen, stoßen sie theoretisch auf leere Taschen. Was passiert dann, vor allem wenn A und B sich auf die Pfändungsfreigrenze berufen.
Vielen Dank für Ihre Antworten und eine schöne neue Woche .
VG DjHanka