Zählt die normale Pfändungsfreigrenze bei der "Ex-GEZ"-Gebühr

Hallo, ich hätte eine Frage. Das Thema Beitragsservice ist ja im Moment in aller Munde. Wie verhält es sich mit Personen, die zwar keine ALG2-Leistungen erhalten, aber dennoch unter der Pfändungsfreigrenze liegen: Zum Haushalt gehört Person A mit ca. 1000€ Netto aus Arbeit, Person B mit 370€ Erziehungsgeld sowie 194€ Kindergeld und 1 minderjähriges Kind. Alle diese Personen liegen unter dem Pfändungssatz und haben keinen Antrag auf Befreiung gestellt. P-Konto ist für A und B vorhanden. Wenn jetzt die Vollstrecker der GEZ anklopfen, stoßen sie theoretisch auf leere Taschen. Was passiert dann, vor allem wenn A und B sich auf die Pfändungsfreigrenze berufen.
Vielen Dank für Ihre Antworten und eine schöne neue Woche .

VG DjHanka

Hallo DjHanka,

ja, was passiert dann? Der Beamte wird erstmal prüfen ob Sachpfändungen vorgenommen werden können (KFZ z.B.). Falls das nicht möglich ist, wird er dann bei Euch die Vermögensauskunft abnehmen oder durch den zuständigen Gerichtsvollzieher abnehmen lassen (das ist bundesweit unterschiedlich geregelt).

Danach wird das Protokoll durch den Beamten ausgewertet und, sofern tatsächlich nichts vollstreckt werden kann, der Auftrag an den Beitragsservice zurückgegeben.

Aus meiner Erfahrung heraus, wird dann nach einiger Zeit ein neuer Auftrag zur Betreibungan die Vollstreckungsbehörde gesandt und erneut versucht den Rückstand beizutreiben.

Dein
Ebenezer

was spricht dagegen, es unverzüglich nachzuholen?

Das hat aber doch nicht mal im mindesten zu bedeuten, dass ihr nun einfach ungeniert keine Rechnungen mehr bezahlen müsst! Die Schulden steigen hübsch weiter, was denkst du denn? Schwebt dir eine Karriere a la ‚Pleite bis zur Rente und dann Grundsicherung‘ vor? Ist das wirklich eure Lebensplanung?

Und warum wird das nicht schnellstens nachgeholt?

Leute gibt’s…
Gruß
damals