Hallo.
Kommt immer darauf an. Bei den meisten Haftpflichtversicherungen gehört eine Katze zu den gezählten gezähmten Haustieren und wäre damit drin. Die Versicherung prüft ob sie überhaupt ansprüche hat wenn ja wird gezahlt ansonsten wird es zurückgewiesen. Man selbst hat damit aber keinerlei Probleme den auch wenn diese Vrau klagt so regelt das die Haftpflicht.
MfG Römer