Hallo,
habe gerade einen Anruf aus dem Kiga bekommen, daß mein Sohn einem anderen Kind die Brille weggenommen und über den Zaun geworfen hat. Nun hat die Brille wohl kratzer und ist verbogen.
Zahlt unsere private Haftpflicht dafür, falls die Brille nun wirklich schlimm demoliert ist?
Danke für eine Antwort:o)
Zahlt unsere private Haftpflicht dafür, falls die Brille nun
wirklich schlimm demoliert ist?
Kinder unter 7 Jahre sind nicht deliktfähig, also würde eine PHV nicht zahlen, weil weder das Kind, noch die Eltern schadesnersatzpflichtig sind.
Ausnahme: In Eurem Vertrag sind Schäden von deliktunfähigen Kindern mit abgedeckt.
Off topic
Hi,
sehr voreilig geschlussfolgert… und wenn der Sohn bereits 33 Jahre alt ist und seit 12 Jahren dort als Erzieher arbeitet?
Nee, nur ein Spässle.
hahahahaha…sehr witzig masch;o))
danke für die schnelle antwort übrigens!
danke für die schnelle antwort übrigens!
Die schnelle Antwort war von mir!! O-))
danke für die schnelle antwort übrigens!
Die schnelle Antwort war von mir!! O-))
sorry, nordlicht, ich weiß, hatte nur keine lust, doppelt zu schreiben;o)
Wie bereits von Nordlicht richtig festgestellt, sind Kinder unter 7 Jahre deliktunfähig. Eine Haftpflicht zahlt demzufolge nicht. Ausnahme: Es wäre die Aufsichtspflicht verletzt worden. Dann trifft denjenigen die Schuld der die Aufsichtspflicht verletzt hat. Also wenn überhaupt, dann könnte höchstens die Haftpflichtversicherung des Kindergartens zur Zahlung verpflichtet werden, weil sich ja dein Sohn zu dieser Zeit in Obhut des Kindergartens befand. Aber auch nur dann, wenn die Kindergärtnerin/Erzieherin ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. So gut wie unmöglich in einem Kindergarten (zumindest der Nachweis über die Pflichtverletzung).
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