zahlt die private Haftpflicht für Schäden am Firmenwagen, mußte diesen vor kurzen abgeben, da ich aufgehört habe, nun wurde mir eine Lackschramme und eine Innenreingung berechnet bzw. vom Lohn abgezogen und wurde vorher nicht darüber informiert ( 357€ Schaden)
Hallo,
also für Innenreinigungen auf keinen Fall.
Auch bei Schäden am Auto wird es wohl nichts werden. Sobald ein Auto im Gespräch ist, verweist jede Versicherung auf die KFZ Versicherung. Demnach wäre ein Kratzer ein Vollkaskoschaden, der über selbige Versicherung abgerechnet werden müsste. Da meist aber eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird bei der Höhe diese möglicherweise nicht zahlen, sodass die Kosten beim Fahrer landen. Was steht denn in der Dienstwagenvereinbarung? Bei mir sind solche Schäden konkret geregelt.
hallo,
NEIN
…die PRIVATE Haftpflicht zahlt nicht für geliehene, vermietete, verpachtete etc…
Kann auch nochmal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
Gruß
Hallo,
besser ist es nur dann etwas zu schreiben, wenn man auch etwas Ahnung hat.
hallo,
NEIN
…die PRIVATE Haftpflicht zahlt nicht für geliehene,
so pauschal ist diese Antwort falsch.
Geliehene Sachen können in der Privathaftpflicht mitversichert sein.
Hier handelt es sich allerdings um ein Kfz und somit greift die Benzinklausel.
Gruß Merger
mahlzeit,
keine Ahnung ? Bin gelernter Versicherungskaufmann. Setzt keine Allwissenheit voraus , aber nach den
http://www.debeka.de/service/bedingungen/Haftpflicht…
steht : § 7 AUSSCLÜSSE
ABSATZ 6
Haftlichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenen Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen , durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages ist.
Gruß (von jemandem , der keine Ahnung hat aber lesen kann !)
Hallo
http://www.debeka.de/service/bedingungen/Haftpflicht…
steht : § 7 AUSSCLÜSSE
ABSATZ 6
Haftlichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen
sich daraus ergebenen Vermögensschäden, wenn der
Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,
geliehen , durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie
Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages ist.
Das sind die „allgemeinen Versicherungsbedingungen“, die meisten Deckungskonzepte im Haftpflichtbereich haben auch noch so etwas wie „besondere Versicherungsbedingungen“, und da steht z.B. drin das solche dinge halt versichert sind.
Gruß (von jemandem , der keine Ahnung hat aber lesen kann !)
Dann sollte er das an der richtigen Stelle tun. Aber grundsätzlich würde ich mich mal mit gängigem Tarifwerk beschäftigen. Das sind Dinge die weiß man als Versicherungskaufmann einfach wissen muss .
Gruß Zahao
Hallo,
selbstverständlich ist dieses bekannt, aber so keinerlei Informationen über besondere Bedingungen existent sind, gehe ich von Standard-Verträgen aus.
Gruß
Willkommen im Leben,
geht der Fragesteller davon aus das Ihre Antwort richtig ist dann schaut er sich die Bedingungen gar nicht mehr an.
Ein Laie der Ihre Antwort liest könnte das tun und somit auf Leistungen seiner Versicherung verzichten.
Als Fachmann wäre es doch ein leichtes gewesen den Fragesteller darauf aufmerksam zu machen. Stattdessen kam ein klares nein.
Wenn Sie der Meinung sind, Hilfesuchende in dieser Art und Weise abzufertigen, dann können Sie sich meiner Meinung nach eine Antwort sparen.
zahao
hallo,
es liegt mir fern hier jemanden „abzufertigen“ , ganz im Gegenteil, aber bei Nichtvorlage der gesammten Unterlagen, können wir hier nur vom Normalfall ausgehen, so uns nichts anderes kundgetan wird.
So besondere Bedingungen vereinbart wurden, liegt es auch in der Eigenverantwortlichkeit des VN, diese mitzuteilen, da diese bei Abschluß besprochen und in der Police gesondert ausgewiesen sind.
Werde da in Zukunft aber auch noch individuell hinweisen.
Gruß
Frohe Weihnachten
Ps: Übrigens toller Ton und nette Umgangsformen hier.
Ps: Übrigens toller Ton und nette Umgangsformen hier.
Das ist hier eben ein Experten-Forum. Da ist es dann problematisch, wenn man sich selber als Fachmann darstellt und gleich zu Beginn mit fehlerhaften Antworten glänzt.
Meine Antwort war nicht fehlerhaft, sondern für die normale Privathaftpflicht vollkommen korrekt.
Meine Antwort war nicht fehlerhaft, sondern für die normale
Privathaftpflicht vollkommen korrekt.
Welchen Nutzen hatte Ihre Antwort für den Fragesteller???
Aus der Praxis für die Praxis… schon mal was davon gehört? Hier fragen Laien und da sollte man auch so Antworten das der Fragesteller was damit anfangen kann…
Zahao
Meine Antwort war nicht fehlerhaft,
Zugegeben, aber sie war auch nicht zutreffend. Du hast einen Sonderfall herangezogen und für den Fragesteller für zutreffend erklärt. Da kann man von einem Versicherungskaufmann mehr erwarten. Und wenn es nur der Hinweis gewesen wäre, in seiner Police nachzusehen.
auch kein Gruß
Sonderfall?,
die Ausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind kein Sonderfall ! Ganz im Gegenteil, sie sind ein wichtiger Bestandteil der Verträge.
Jeder , der Versicherungskaufmann auch gelernt hat ,wird sich erinnern, wie dieser Stoff rauf und runter gebetet wurde.( Aber wohl nur Quereinsteiger in der Diskussionsrunde hier, die alle brav ihren Querlink hinterlassen haben, in der Hoffnung, den ein oder anderen Antrag schreiben zu können)
Zugegeben, aber sie war auch nicht zutreffend. Du hast einen
Sonderfall herangezogen und für den Fragesteller für
zutreffend erklärt.
Wie viele Widersprüche kann ein Satz beinhalten ?
.Und wenn es nur der
Hinweis gewesen wäre, in seiner Police nachzusehen
Wenn es irgendjemandem wichtig ist, dann setze ich das Mindesmaß an Eigeninitiative voraus, das derjenige sich die Police zumindest mal angelesen hat, so er sich auf diesem Wege Rat sucht.
nochmal kein Gruß
Wenn es irgendjemandem wichtig ist, dann setze ich das
Mindesmaß an Eigeninitiative voraus, das derjenige sich die
Police zumindest mal angelesen hat, so er sich auf diesem Wege
Rat sucht.
Allein dieser Satz, sagt mir, dass Sie so gut wie keinen Kundenkontakt haben.
Fast kein Kunde liest Versicherungsbedingungen.
Weil er sie teils auch nicht versteht.
Dafür meldet er sich bei einem Fach-Forum an, bittet um Hilfe und erwartet, dass man ihm das Versicherungsrecht verständlich macht.
Gruß Merger
PS: zum Schluss noch einen Hinweis - hier versuchen wir alle Werbung zu unterlassen und auch keinen Bezug auf einen Versicherer zu setzen.