Hallo,
selbst bei einem Privatkauf hat man doch irgendetwas wo man beweisen kann das es diesen Gegenstand gibt!!
Wenn nicht dann gibt es vielleicht Fotos oder auch Beaknnte die bezeugen das es diesen Gegenstand gegeben hat!!
Wenn nicht dann gibt es nix!!
Aber auch hier entscheidet jeder Versicherer leider anders und somit einfach den Vermittler anrufen und den Schaden schildern und dann soviel wie möglich an Beweisen beibringen (und hoffen…)
Bei mir wäre der Schaden bereits reguliert…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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