Guten Tag,
es gibt folgendes Problem: Wenn man jemandem (z.B. den Eltern) beim Umzug bzw. Ausladen von div. Möbelstücken hilft und dabei von einer der Personen, denen man hilft, ein Schaden am Fahrzeug des Umzugshelfer entsteht, z.B. wenn derjenige mit einem Möbelstück an dem Auto entlanggeschrammt, zahlt das dann die Privathaftpflicht des Schadenverursachers?
Hallo,
bei einem Umzug besteht immer das Problem der „Gefälligkeitshandlung“ welche in der Privathaftpflicht ausgeschlossen ist.
Einige Gesellschaften schließen diese Schäden jedoch durch Besondere Bedingungen und Klauseln wieder ein. Also sollte der Schadensverursacher einfach mit seiner Versicherung sprechen und nachfragen, ob der Schaden versichert ist.
Grüße
Lars
Irgendwie implizieren solche Fragen immer den Versuch von Versicherungsbetrug, warum sollte man sonst hier anonym fragen anstatt einfach bei seiner Versicherung, die das sicher viel besser weiß?
Das hat nichts mit Versicherungsbetrug zu tun - es stellt sich nur die Frage, ob die Haftpflicht das Schadenverursachers eintritt oder ob gleich über die Vollkasko abgewickelt werden soll.
Aber danke dennoch für den „Hinweis“.
Lieber Lars,
vielen Dank für die Info. Werde dann gleich einmal die Versicherungsunterlagen hinsichtlich dieses Passus prüfen.
LG
Myrna
War ja auch nicht persönlich gegen dich gerichtet, ich kenne dich ja gar nicht.
Mir ist eben trotzdem unklar, warum man sich nicht gleich an seine Versicherung wendet, die hat man doch jahrelang bezahlt, da darf man ruhig auch mal nachfragen ob die nicht auch mal zur Abwechslung zahlen würden. 
Das hättest du in 30 Sekunden klären können ohne hier nachfragen zu müssen. Ich finde deshalb schon dass es „Hinweis“ von mir war, denn irgendwie scheinen sich die Deutschen nicht zu trauen mit ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen, mir ist nur nicht klar warum.
Sorry dass ich es jetzt ausgerechnet bei dir geschrieben habe, nichts für ungut.