Hallo und guten Tag zusammen.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in aller Regel die Kosten eines Rechtsstreites gegen einen Kontrahenten, auch dann wenn es sich bei solchem um eine Versicherungsgesellschaft handelt.
Wie aber sieht die Sache aus, wenn es sich bei der Versicherungsgesellschaft um „die“ handelt,
bei der man rechtsschutzversichert ist ?
Oder anders gefragt:
Muss die eigene Rechtsschutzversicherung auch dann die Streitkosten zahlen, wenn sie selbst bestritten wird ?
Wenn sie nicht zahlen muss, wie sichert man sich gegen „so“ einen Fall ab ?
Mit Dank im Voraus, Helmut.