Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch dann ?

Hallo und guten Tag zusammen.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in aller Regel die Kosten eines Rechtsstreites gegen einen Kontrahenten, auch dann wenn es sich bei solchem um eine Versicherungsgesellschaft handelt.

Wie aber sieht die Sache aus, wenn es sich bei der Versicherungsgesellschaft um „die“ handelt,
bei der man rechtsschutzversichert ist ?
Oder anders gefragt:
Muss die eigene Rechtsschutzversicherung auch dann die Streitkosten zahlen, wenn sie selbst bestritten wird ?

Wenn sie nicht zahlen muss, wie sichert man sich gegen „so“ einen Fall ab ?

Mit Dank im Voraus, Helmut.

Hallo,

die Rechtsschutzversicherung „einer“ Versicherungsgesellschaft ist i.d.Regel als eigenständige Gesellschaft geführt und meistens eine Tochtergesellschaft „der“ Hauptversicherung. Hier ist es durchaus möglich das Rechtsstreitigkeiten gegen die „Mutter“ bezahlt werden. Gegen die eigene Rechtsschutzversicherung hingegen kann keine Kostenübernahme beansprucht werden (zumindest nicht in den Bedingungswerken die mir bekannt sind).

Ich hoffe Dir geholgen zu haben. Bei weiteren Fragen melde Dich gerne über [email protected]

VG
Florian

Dipl.-Kfm. (FH)
Florian Flatau e.Kfm.
Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)

AXA Generalvertretung
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Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.