Nehmen wir doch einmal an der Corona Virus breitet sich weiter aus und es würde uns unterbunden aus bestimmten Gegenden heraus Flugreisen zu unternehmen.
Dann kannst du doch den Flug nicht antreten weil staatliche Stellen das verbieten. Das ist m.E. nach dann auch ein „nicht in der Person des Reisenden liegender Grund“, als Haftungsfall der Versicherung.
es kommt darauf an ob deutsche Stellen (Auswärtiges Amt) Reisewarnungen ausgeben oder ob ausländische Stellen den dortigen Flughafen geschlossen haben oder „nur“ von Flügen von dort abraten.