Zahlt die unfallversicherung? bitte lesen! danke

hallo!

ich hatte vor ca. 4 jahren einen autounfall. ich bin familienversichert bei meinen eltern betr. unfallversicherung.

genau zwei jahre nach dem unfall wurde ein gutachten in auftrag gegeben. aufgrund dieses gutachtens zahlte die unfallversicherung eine versicherungssumme für die entstandenen körperlichen schäden.

jetzt, fast vier jahre bzw zwei jahre nach dem unfall bzw. gutachten, wurde festgestellt, dass noch ein anderer körperlicher schaden durch den unfall entstanden ist. dieser wurde allerdings nie von den ärzten und/oder vom gutachter gesehen bzw. übersehen.

ist die unfallversicherung verpflichtet für diesen erst später festgestellten schaden zu zahlen?

wie sieht es aus, wenn aus den entstandenen unfallschäden noch weitere folgeschäden entstehen?

bitte um antworten mit, wenn möglich, angabe von gesetzes- und/oder versicherungsgrundlagen.

vielen dank im voraus.

gruß

Hallo Jerry,

sieht schlecht aus:

Der Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt festgestellt werden und bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Ob das ganze durch diesen Nachbrenner aufgeweicht wird, ist mir unklar.

Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jerry,

eher nein - aber nur wer fragt wird klug - frag die Versicherung - schriftlich - ob eine Nachbegutachtung möglich ist. Lass Dir bitte eine Ablehnung begründen!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo auch erstmal,

jetzt, fast vier jahre bzw zwei jahre nach dem unfall bzw.
gutachten, wurde festgestellt, dass noch ein anderer
körperlicher schaden durch den unfall entstanden ist. dieser
wurde allerdings nie von den ärzten und/oder vom gutachter
gesehen bzw. übersehen.

Mmmh ich denke, das hier der § 11 Punkt IV der AUB 94: Versicherungsnehmer und Versicherer sind berichtigt den Grad der Invalidität bis zu 3 Jahre nach dem Unfall überprüfen zu lassen. Kann noch funktionieren (vielleicht!!!) Hängt halt vom Datum her ab.

Also Schreiben an die Versicherung, eventuell mit dem Arztbericht!! Per Einschreiben oder persönlich abgeben.

ist die unfallversicherung verpflichtet für diesen erst später
festgestellten schaden zu zahlen?

Unter den genannten Umständen ja. Im Zweifel einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen (was ich viellecht schon von vornherein machen würde).

wie sieht es aus, wenn aus den entstandenen unfallschäden noch
weitere folgeschäden entstehen?

Sind Sie im Zusammenhang wird die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, jedoch immer unter den Bedingungen.

Gruß
Martin

P.S.: Wäre mal nicht schlecht wenn sich unser Dr. Prof. Dr. Dr. Marco mal einschalten würde*grinsegrinse*

P.S.: Wäre mal nicht schlecht wenn sich unser Dr. Prof. Dr.
Dr. Marco mal einschalten würde*grinsegrinse*

vielen dank erst einmal für die infos!

wie ich gemerkt habe, wird ein thread hier nicht wieder nach oben geschoben, wenn eine antwort verfasst wurde.

vielleicht sieht das deswegen der sog. dr. prof. dr. dr. marco nicht!
ist das ein superfachmann auf dem gebiet?

Hallo Jerry,

die Fußballmannschaften haben einen Zeugwart, die Tankstelle den Tankwart und das w-w-w einen Brettwart.
Dies in persona bin ich. Und da ich damit eigentlich nahezu jeden Artikel, ist es eigentlich nicht schlimm, dass der Artikel nicht nach oben rutscht. Und ehrlich find ich das auch besser so. :smile:

Der Titel von Martin ist natürlich maßlos übertrieben… aber das ist wohl der Ärger darüber, dass ich ihn nahezu in einer Tour (maßlos übertreib) verbessere bzw. ergänze. Ich sehe es quasi als meine Ertüchtigung an.

So… zum eigentlichen Thema: Ich denke, Martin hat da gar nicht so Unrecht mit dem Nachbegutachten. Allerdings dürfte es einiges an Argumentation kosten, zu sagen, warum genau diese Behinderung bisher nicht festgestellt wurde und bisher auch keine Beschwerden verursacht hat.

Grundsätzlich würde ich aber mal auch annehmen, dass eine neue Begutachtung angestrebt werden sollte. ABER: Meistens wird mit der ersten Zahlung eine Art Abfindungserklärung unterschrieben… und dann isses eh Essig.

Gruß
Marco

Hallo @-all,
Juhuuuuu,

So… zum eigentlichen Thema: Ich denke, Martin hat da gar
nicht so Unrecht mit dem Nachbegutachten. Allerdings dürfte es
einiges an Argumentation kosten, zu sagen, warum genau diese
Behinderung bisher nicht festgestellt wurde und bisher auch
keine Beschwerden verursacht hat.

Man, das ist der erste Schritt in ein neues Leben. Hier stehts

…Ich denke, Martin hat da gar nicht so Unrecht…

Stolz die Brust heb!!! Wenn ich mich jetzt gaaaanz doll anstrenge, so wird Marco irgendwann schreiben:„Martin hat Recht!“ (und das ohne weiteren Zusatz so nach dem Motto:" Er hat Recht aber, er hätte Recht wenn,…)

Viele Grüße und frohes schwitzen

Gruß
Martin

P.S.:
**Grins**

Hallo Martin,
es geschehen Zeiten und Wunder… ich habe gelernt, andere neben mir zu akzeptieren. :smile:

Übung macht den Meister… also weiter so konstruktiv. *ggg*

Und bald bekommst dein erstes Bienchen. :smile:

Gruß
Marco