Zahlt die Versicherung?

Hallo,
mir ist auf dem Parkplatz des Einkaufscenter in meine Stoßstange gefahren.
Der Fahrer hat beim Ausparken nicht in den Rückspiegel geschaut und hat mich gerammt.
Hatte seine Anschrift usw aufgenommen. Hatten uns geeinigt das ich zum Autohänfler fahre und nachschauen lasse auf Schäden.
Jetzt sagt mein Händler ich hätte einen Schaden von über 530€.
Der Unfallverursacher hat dieses auch nicht der Versicherung gemeldet. Dieses habe ich über den Zentralruf gemacht. Seine Versicherung hat ihn angeschrieben und er streitet den kmpl. Sachverhalt ab.
Habe damals keine Polizei gerufen und Zeugen auch nicht notiert. Was nun? Wie stehen meine Chancen?

Sehr schwieriger Fall, da es keine Polizei und keine Zeugen gibt. Erste regel: Immer Polizei holen. Jetzt kann nur noch ein Anwalt helfen, da der gesamte Unfall rekonstruiert werden muss. Ich hoffe es besteht eine Rechtsschutzversicherung. Also mein Vorschlag: Auf jeden Fall zum Anwalt, da aktuell Aussage gegen Aussage steht.
Hallo,
mir ist auf dem Parkplatz des Einkaufscenter in meine
Stoßstange gefahren.
Der Fahrer hat beim Ausparken nicht in den Rückspiegel
geschaut und hat mich gerammt.
Hatte seine Anschrift usw aufgenommen. Hatten uns geeinigt das
ich zum Autohänfler fahre und nachschauen lasse auf Schäden.
Jetzt sagt mein Händler ich hätte einen Schaden von über 530€.
Der Unfallverursacher hat dieses auch nicht der Versicherung
gemeldet. Dieses habe ich über den Zentralruf gemacht. Seine
Versicherung hat ihn angeschrieben und er streitet den kmpl.
Sachverhalt ab.
Habe damals keine Polizei gerufen und Zeugen auch nicht
notiert. Was nun? Wie stehen meine Chancen?

…den ersten Satz verstehe ich zwar nicht (Sie wollen eine ordentliche Antwort, dann müssen Sie auch ordentlich Fragen…

Um auf die Frage zu antworten: Schlecht - wenn der clever ist, haben Sie keine Chance. Gehen Sie zu einer freien Werkstatt, die bekommen das sicher für 100 Euro hin. Man muss nicht gleich die Polizei holen, aber Zeugen sollte man sich immer aufschreiben und Fotos machen.
v.G.

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