Zahlt die Versicherung auch den Neuwert?

Habe bei einer Veranstaltung meine Jacke an der Garderobe abgegeben und ist nicht mehr aufgetaucht! Die Jacke war 4 wochen Alt bzw. Jung erst 2 mal getragen.Habe der Versicherung des Veranstallters die Rechnung über 499€ zugesand und die haben mir auch 350€ überwiesen.
Ich habe die Versicherung angeschrieben das ich gerne den Vollen Betrag hätte da die Jacke ja nicht so alt wäre Die Antwort ließ auch nicht lange auf sich warten Zitat:

„Im Rahmen des Haftpflichtgesetzes besteht generell kein Ersatzim Rahmendes Neuwerrtes sondern lediglich im Rahmen des Zeitwertes. Zum Abschluss der Angelegenheit sind wir noch bereit einen weiteren Betrag in höhe von EURO 50 zu regulieren“
Zitat Ende

Aber das sind immer noch 100€ zu wenig. Die Jacke War NEU!!!
Kann mir einer sagen was ich machen soll?? oder ob sie recht haben ??

Hallo,

also ich bin zwar kein Versicherungskaufmann, aber mir selber ging es in der Vergangenheit auch schon so mit einem Handy, es wurden nur 50 DM (damals) überwiesen, mit dem Hinweis dies sei der Zeitwert der erstattet wird.Grunsätzlich sollte in den Versicherungs Geschäftsbedingungen dieses Vermerkt sein das eben nur der Zeitwert erstattet wird.Ich kenne das auch nicht anders, bei Autos genau so für ein altes Auto bekommst Du nur den Zeitwert, nicht den Neuwagenpreis.
LG @ela

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Also erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Aber da Fragt man sich doch echt, wie sich der Zeitwert ermittelt!! Ich hatte sie mir gerade gekauft und hab en Verlusst von 100€ obwohl ich nichts dazu kann das sie wegkam. bin am Überlegen ob ich meinen Anwalt einschalten soll!!

THX Markus

Hallo,

also ich bin zwar kein Versicherungskaufmann, aber mir selber
ging es in der Vergangenheit auch schon so mit einem Handy, es
wurden nur 50 DM (damals) überwiesen, mit dem Hinweis dies sei
der Zeitwert der erstattet wird.Grunsätzlich sollte in den
Versicherungs Geschäftsbedingungen dieses Vermerkt sein das
eben nur der Zeitwert erstattet wird.Ich kenne das auch nicht
anders, bei Autos genau so für ein altes Auto bekommst Du nur
den Zeitwert, nicht den Neuwagenpreis.
LG @ela

Tja ob sich das lohnt einen Anwalt zu beauftragen weiss ich nicht, manche Rechtschutzversicherungen bieten ja ein kostenloses Beratungsgespräch an und evtl. kannst Du das ja bei einem Anwalt bekommen um zu erfahren wie es genau in Deinem Fall aussieht. Ich nehme an das die Versicherungen den Zeitwert anhand vorgegebenen Tabellen ermitteln, Z.B. Kaufdatum = Neupreis, dann abzüglich eines pauschalen Abnutzungswertes pro Tag o. Monat, solch Berechnungen wird es dort sicher geben, wobei denen sicher egal ist wie oft Du die Jacke an gehabt hast (das kann ja nicht belegt werden) - wenn Du auf ganz sicher gehen willst würde ich Dir wirklich den gang zu Deinem Anwalt empfehelen, da er sicher alle Gesetzestexte dazu kennt. Viele Grüße und ein schönes WE

Ist leider so. Die Haftpflicht zahlt immer nur den Zeitwert - im Rahmen der Haushalt-und Eigenheimversicherung git es die Möglichkeit die Differenz zum Neuwert einzuschließen.

Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, das im Bereich der Haftpflichtversicherung immer der Zeitwert der Sache anzusetzen ist.
Den vollen Betrag von der Versicherung zu bekommen dürfte schwierig werden. 400,- € sind ein übliches Angebot, aufgrund des Alters der Jacke wären max. 450,- € denkbar. Liegt ein entsprechender Anschaffungsbeleg vor ?

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Ja der liegt vor auf der Rechnung steht Datum und Kaufpreis die sehen schon das die Jacke gerade mal 4 wochen alt ist

Leider handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung generell um eine Zeitwertversicherung, so dass nur der Zeitwert ersetzt wird - und dies ist bei einer gebrauchten Jacke nie der Neuwert. Die 50 Euro Kulanz sind dann ein Entgegenkommen…

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Hallo Markus,

ich als Versicherungskaufmann würde sagen, dass Sie leider Recht haben (rein inhaltlich - über die Höhe lässt sich streiten…).
Es ist wie mit einem neuen Auto: Einmal drin gesessen und das Ding ist gebraucht.
Bei der Haftpflicht ist es aber dann etwas anders, als bei der Vollkasko für den Neuwagen. Während die Kasko i.d.R. bei Entwendung auch noch 12 Monate nach Anschaffung den Neuwert des Autos zahlt, muss die Haftpflicht stets nur den Zeitwert zahlen.
Wenn du nachweisen kannst (per Kassenbon) das die Jacke erst 4 Wochen alt ist, könnten 20% Abzug u.U. etwas hoch angesetzt sein, von der Sache her ist der Abzug aber korrekt. Ich an Deiner Stelle würde in den „sauren Apfel“ beißen und die 50 Euro nehmen…
Hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Viele Grüße
Markus

Hallo Markus Nägeler,

tatsächlich ist es so, dass die Haftpflichtversicherung generell den Zeitwert ersetzt.
Man bekommt also den Wert erstattet, den die Jacke zum Zeitpunkt des Schadens (hier: Diebstahl)Wert war. Ersatz heißt hier, die Jacke war gebraucht (auch wenn es nur vier Wochen waren), gleichwertiger Geldbetrag wird geleistet. Ähnlich wie bei einem Fahrzeug. Mit dem Tag, an dem das Fahrzeug zugelassen ist, hat das Fahrzeug bereits Wertverlust. Nur durch den Umstand der Zulassung.
Also, die Bezahlung geht tatsächlich in Ordnung.

Gruß
Winni

Vielen Dank für euere Antworten werde dann halt in den saueren Apfel beissen müssen. Ich habe auf jeden fall daraus gelernt keine Jacken mehr an der Garderobe abzugeben…zumindest keine teuere und wenn die dann verloren geht, geb ich eben ne höhere Rechnung bei :wink:

Hallo Markus,
grundsätzlich hat die Versicherung erstmal recht. Die Haftpflichtversicherung erstattet lediglich zum Zeitwert. Da Du jetzt schon 400,-Euro bekommen hast, kannst Du Dich schon erstmal glücklich schätzen. Andere Versicherer zahlen nicht so schnell und so viel. Um evtl. noch mehr Geld zu bekommen, müßtest Du jetzt nachweisen, dass die JAcke zum Zeitpunkt des Verschwindens mehr wert war. Diesen Nachweis zu führen wird sehr schwer und auch sehr kostenintensiv für Dich. So ärgerlich wie das jetzt auch ist, gib Dich damit zufrieden. Denn den Aufwand den Du betreiben mußt um EVTL. mehr zu bekommen, steht in keinen Verhältnis zum Ergebnis (99,-Euro)

Gruß
Sandro

Mahlzeit!

Die Versicherung hat recht. In der Haftpflichtversicherung wird ausschließlich der Zeitwert bezahlt. Eine Zahlung darüber hinaus ist reine Kulanz. Ob der Zeitwert nun dem entspricht, was die Versicherung im genannten Fall zahlt, kann ich nicht beurteilen.

Das Abhandenkommen von Besucher- oder Belegschaftshabe ist ein Deckungspunkt der meisten Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherungen.
Eine Haftpflichtversicherung wird prinzipiell immer nur
einen Zeitwert ersetzen, anders als z.B. eine Hausratversicherung (bei dieser wird der Neuwert ersetzt).
Manche Haftpflichtversicherungen ersetzen allerdings bis zu einem bestimmten Alter der Sache einen Neuwert an den Geschädigten (Sie).
Ob und in welchem Umfang dieser Umstand für Ihren Fall zum tragen kommt, können Sie aus den Versicherungsbedingungen der Haftpflicht des Veranstalters ersehen. Diese müssen Sie sich allerdings vom Versicherer des Veranstalters erst organisieren.