Hallo zusammen
Durch einen Wasserleitungsbruch in der Hauptzuleitung direkt vor dem Haus auf dem Grundstück dringt Wasser in den Keller ein. Durch das durch die Kellerwand eindringende Wasser würden Schäden entstehen. Dem Vorzubeugen macht der Versicherungsnehmer bis zur Behebung durch den Versorger über 7 Tage täglich 2 Std. eindringendes Wasser weg , damit der Keller nicht absäuft. Steht dem Versicherungsnehmer hier eine Entschädigung für den Aufwand zu ? Gibt es hier vielleicht sogar Gerichtsurteile ?
Danke für eure Hilfe.
Hallo Werner,
zuerst müsste einmal geklärt werden, ob eine Versicherung besteht, die diese Schadensursache abdeckt.
Dann sollten Sie sich unverzüglich an den Versicherer wenden, was Sie auch lt. Vertrag tun müssen.
Gruß Merger
Hallo, wenn der Schaden versichert ist, die AVB vielleicht auch Leistungen für Aufwendungen zur Schadenminderung enthalten, stehen die Chancen gut.
Aber am besten wäre es, man würde die Versicherung sofort kontaktieren.
Gruss
Barmer
Hallo,
ist das Haus Ihr Eigentum und gibt es eine Wohngebäudeversicherung ?
Gruß
Zahao
Hallo
Ja, es besteht (oder zu diesem Zeitpunkt bestand) ein Versicherung.
Ich hatte es bei der Versicherung gemeldet aber die hat sich darauf noch nicht gerührt…
Hallo,
zweifelsfrei handelt es sich um einen Leitungswasserschaden. Ich würde bei der Gebäudeversicherung mal nachhaken wie es denn mit einer Kostenerstattung für die Bemühungen aussieht.
Ich sehe das erstattungsfähig an, was sagt denn der Vermittler dazu ??
Greetz
zahao