Zahlt die Versicherung im Schadensfall?

Hallo zusammen,

ein Selbständiger A hat zur Untermiete ein Ladenlokal angemietet, dass von zwei Parteien genutzt wird. A hat für das mitgebrachte Inventar, Materialien und Maschinen eine Haftpflichtversicherung.

Nach einem Kabelbrand im Laden am vergangenen Wochenende stellte sich nun heraus, dass der Partner und Hauptmieter von A keinerlei Versicherungen zum Schutz von Einrichtung, gegen Diebstahl, Bruch oder Ähnlichem abgeschlossen hat.
Wie schaut es nun im Schadensfall aus? Zahlt A’s Versicherung, wenn der Hauptmieter nicht versichert ist?

Zweiter Teil der Frage:
Reicht die fehlende Versicherung als Begründung aus, um schneller aus dem Mietvertrag auszusteigen (Kündigungsfrist 3 Monate)? Ist eine Kündigung und ein Auszug sinnvoll, um sich selber zu schützen und eventuell in einem anderen Ladenlokal neu anzufangen?

Hallo Anne,

ein Selbständiger A hat zur Untermiete ein Ladenlokal
angemietet, dass von zwei Parteien genutzt wird. A hat für das
mitgebrachte Inventar, Materialien und Maschinen eine
Haftpflichtversicherung.

Bitte noch einmal genau prüfen: Was für eine Versicherung hat A? Eine (Betriebs-)Haftpflicht oder eine Inhalts-Versicherung?

Nur Letztere kommt für Schäden am eigenen Inventar auf, während die BHV zum Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter dient.

Nach einem Kabelbrand im Laden am vergangenen Wochenende
stellte sich nun heraus, dass der Partner und Hauptmieter von
A keinerlei Versicherungen zum Schutz von Einrichtung, gegen
Diebstahl, Bruch oder Ähnlichem abgeschlossen hat.
Wie schaut es nun im Schadensfall aus? Zahlt A’s Versicherung,
wenn der Hauptmieter nicht versichert ist?

Wenn es eine Haftpflichtversicherung ist, zahlt diese wie gesagt nicht bei Eigenschäden.
Bei einer Inhaltsversicherung werden die (Feuer-)Schäden am eigenen Inventar ersetzt, nicht aber am Eigentum des Partners (es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag so vermerkt).

Zweiter Teil der Frage:
Reicht die fehlende Versicherung als Begründung aus, um
schneller aus dem Mietvertrag auszusteigen (Kündigungsfrist 3
Monate)? Ist eine Kündigung und ein Auszug sinnvoll, um sich
selber zu schützen und eventuell in einem anderen Ladenlokal
neu anzufangen?

Ist denn das Bestehen einer Inhaltsversicherung zwingend im (Unter-)Mietvertrag vorgeschrieben?
Die letzte Frage klingt ein wenig so, als solle ein Vorwand für eine vorzeitige Trennung gesucht werden oder irre ich mich da?

Viele Grüße
Loroth

Hallo Loroth,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Frage nach Betriebshaftpflicht oder Inhaltxversicherung wird noch heute geklärt. Da es das erste Ladenlokal ist, ist der Lernbedarf wohl hoch. Die Versicherung wird natürlich so umgestellt, dass das Inventar sowohl gegenüber Dritten als auch im Falle eines Brandes etc. abgesichert ist.

Wenn die Versicherung des Untermieters korrekt ist, zahlt die Versicherung also unabhängig von der Versicherung bzw. fehlender Versicherung des Hauptmieters, wenn ich das richtig verstanden habe.
Dann wäre alles in Ordnung, denn das wird bald geklärt sein (siehe oben).

Im Untermietvertrag ist keine Inhaltsversicherung zwingend vorgeschrieben. Wäre ja auch noch besser, wenn der Hauptmieter nicht versichert ist, dies aber von seinem Untermieter einfordert.
Sicherlich kann man die Frage so interpretieren ;o) A wird sich an gegebene bzw. vertraglich vereinbarte Fristen halten, sofern keine andere Regelung in Frage kommt. Das Gefühl eine Mogelpackeung gebucht zu haben und es mit leichtsinnigen und kritikunfähigen Menschen zu tun zu haben, lässt einen solchen Halbblödsinn schreiben.
A wird sich überlegen was zu tun ist, die Versicherung vorsorglich abändern lassen und dann im Laufe des Jahres nach einer bezahlbaren Alternative Ausschau halten.
Hätte ja sein können, dass ein solcher Fall eine kürzere Frist zulassen würde.
Herzlichen Dank für die Antwort!

mitgebrachte Inventar, Materialien und Maschinen eine Haftpflichtversicherung.

Dafür braucht es keine Haftplfichtversicherung.

Wie schaut es nun im Schadensfall aus? Zahlt A’s Versicherung, wenn der Hauptmieter nicht versichert ist?

Die Haftpflicht sicherlich nicht.

Reicht die fehlende Versicherung als Begründung aus, um schneller aus dem Mietvertrag auszusteigen

Wieso denn das ? A hätte sich doch selber versichern können oder beim Abschluß des Mitevertrages darauf bestehen können, dass eine Inhaltsversicherung nachgewiesen wird. Es wird immer schwierig, wenn man für eigenen Versäumnisse andere verantwortlich machen will.

Monate)? Ist eine Kündigung und ein Auszug sinnvoll, um sich
selber zu schützen und eventuell in einem anderen Ladenlokal neu anzufangen?

Wie wäre es, wenn man sich ordentlich versichert ? Dann kann man Kündigung und Umzug sparen.

Das mit Haftpflicht die falsche Verischerungsform genannt wurde, habe ich glücklicherweise nun gelernt. Dass diese dann auch nicht zahlt könnte ich mir jetzt auch selber denken, aber auch hierfür vielen Dank.

Sicherlich kann man den Hauptmieter nicht für fehlende Erfahrung verantwortlich machen. Auf eine Inhaltsversicherung kann man dennoch wohl erst dann vor Vertragsunterzeichnung bestehen, wenn man weiß, dass so eine gibt und wie sinnvoll eine solche ist.
Das der Hauptmieter darauf aus falschem Geiz verzichtet und deswegen den Untermieter über den Sinn oder Unsinnn nicht informieren möchte, ist natürlich klar! Selber lernen und Erfahrungen sammeln macht klüger. Perfektion von Anfang an ist so wünschenwert, leider selten erreicht…

Zum letzten Kommentar: Eine gute Idee! Auch hier herzlichen Dank für Ihren höflichen und konstruktiven Beitrag.