Zahlt meine Versicherung Schadensersatz und in wie weit bin ich verklagbar für folgenden Sachverhalt:
2 Freunde stehen mit mir in einer Sporthalle der Schule, wir haben Sportunterricht und warten darauf, dass es mit dem Fußballspiel losgeht.
Wir unterhalten uns und der eine Freund lacht mit mir kurz über die Aussagen des anderen. Dieser andere Freund gibt mir daraufhin eine Backpfeife und grinst, ich erachte es als unverhältnismäßig und reagiere mit einer Backpfeife für ihn. Er hat mir eine geklatscht, ich ihm dann eine zurück.
Es entstand kein Streit, vielmehr war es aus unserer Sicht nur „Spaß“, der sich leider als das Gegenteil bewies, denn mein Freund hatte plötzlich Schmerzen im Ohr und konnte einseitig nichtmehr wirklich hören - dennoch war es dann kein Thema und wir haben ganz normal weiter Sport gemacht und er sah am Tag noch ein, dass er nicht sauer auf mich ist und er selbst zuerst zugelangt hat.
Dennoch bleibt das Problem mit seinem Ohr.
Am folgenden Tag geht er zum Arzt und es wird diagnostiziert, dass sein Trommelfell gerissen ist und es in den nächsten 4 Monaten wieder heilt - dabei hat er keinerlei Arztkosten und muss auch keine weiteren Behandlungen in Anspruch nehmen.
Eine Woche später meldet er sich bei mir und schlägt vor meine Versicherung in Anspruch zu nehmen. So verblüfft wie ich bin weigere ich mich, woraufhin er die Ruhe verliert und zusammen mit seinen Eltern „Schmerzensgeld“ verlangt (nach seiner Aussage ~300€).
Zu dem ist zu beachten, dass dieser „Unfall“ nicht an den Sportlehrer o.Ä. weitergemeldet wurde.
So wie ich das sehe ist dieser Fall lächerlich und ich bin maßlos enttäuscht, dass ein Freund von mir für so einen Vorfall Schmerzensgeld verlangt, dennoch interessiert es mich dringends ob eine Versicherung das überhaupt zahlen würde. Es wird zwar unwahrscheinlich zu einer Klage kommen, aber auch hier interessiert mich, in wie fern ich überhaupt angeklagt werden kann, da wie gesagt er zuerst und ich nur unmittelbar als Reaktion darauf zurück schlug. Auf meine Frage wofür er das Geld verlange antwortete er auch nur damit es für sich zu beanspruchen.
Wie lässt sich das ganze rechtlich überhaupt bewerten? Welche Möglichkeiten habe ich um eine Zahlung oder sogar Klage abzuwenden?
Vielen Dank schonmal für jeden der sich mit diesem meiner Meinung nach unnötigem Vorfall auseinandersetzt!
rechtliche bewertung darf ich nicht machen, da ich kein jurist bin.
wenn überhaupt greift eine haftpflichtversicherung wobei die nicht bei vorsatz zahlt, und die „backpfeife“ war ja vorsatz.
Hui netter Freund… also erstmal würd ich sagen das du aus einem Reflex raus zurück „geschlagen“, quasi Notwehr und nicht aus Vorsatz… und kannst damit gar nicht belangt, deinen 3. Freund würde ich da als Zeugen nennen.
Das ist zumindest meine persönliche Einschätzung da ich aber nicht vom Fach bin was das rechtliche anbelangt, ist das eher eine Meinung als Wissen.
Sollte es wirklich zu dieser Schadensersatzvorderung kommen, kannst du da Einspruch gegen erheben. Ansonsten würde deine privat Haftpflicht in betracht kommen, aber ob sie zahlt kann ich so auch nicht sagen.
Persönliche MEINUNG!
Wie kann man sich gegenseitig in die Fresse schlagen und dann erwarten das andere das nicht als Körperverletzung sehen.
Fachliche Meinung
Steht hier irgendwo als wenn ich Anwalt wäre? Du fragst nach dem Recht… und das Wort „RECHT“ sagt Dir wer dir helfen kann.
Ich bleibe höflich auch wenn ich hier anonym bin, dennoch gebe ich Ihnen mal einen Tip. Überdenken sie ihr Verhalten und ihr „Kollege“ sollte dies auch tun.
Bitte melde das deiner privaten Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz besteht aus 2 Teilen.
Ausgleich berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen. Auf keinen Fall bezahlst du etwas aus deiner Tasche.
Die Versicherung wird sich darum kümmern und dich gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten.
Du Meldest das und weiter tust du gar nichts.
Viele Grüße und melde dich mal damit ich weiß wie es gelaufen ist.
Julius Jordan
Melde das deiner Haftpflichtversicherung.
Die ist nicht nur dazu da einen Anspruch gegen dich zu zahlen, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche abzulehen…notfalls mit Amwalt und Gericht.
Diese Frage ist zuerst juristiscg zu bewerten und erst in zweiter Linie in Hinsicht auf die Versicherung. Bitte die Frage mit einem Juristen besprechen. Ist die Ohrfeige als vorsätzlich zu bewerten, zahlt sicher auch keine Versicherung.
Es könnten durchaus auch noch Forderungen der Krankenversicherung und/oder der Unfallversicherung auf Sie zukommen.Ich würde jetzt aktuell die Schmerzensgeldforderung an die Privathaftpflichtversicherung weitergeben. Diese prüft und bezahlt ggf. alle an Sie herangetragenen Forderungen. Viele Grüße M. Patzak, Freiburg
Zahlt meine Versicherung Schadensersatz und in wie weit bin ich verklagbar für folgenden Sachverhalt:
-Sie meinen Haftpflicht? Vorsatz ist nicht versichert. Ob es als grobe Fahrlässigkeit durchginge?
2 Freunde stehen mit mir in einer Sporthalle der Schule, wir haben Sportunterricht und warten darauf, dass es mit dem Fußballspiel losgeht.
Wir unterhalten uns und der eine Freund lacht mit mir kurz über die Aussagen des anderen. Dieser andere Freund gibt mir daraufhin eine Backpfeife und grinst, ich erachte es als unverhältnismäßig und reagiere mit einer Backpfeife für ihn.
Das klingt nicht wie Affekt.
Er hat mir eine geklatscht, ich ihm dann eine zurück.
Es entstand kein Streit, vielmehr war es aus unserer Sicht nur „Spaß“, der sich leider als das Gegenteil bewies, denn mein Freund hatte plötzlich Schmerzen im Ohr und konnte einseitig nicht mehr wirklich hören - dennoch war es dann kein Thema und wir haben ganz normal weiter Sport gemacht und er sah am Tag
noch ein, dass er nicht sauer auf mich ist und er selbst zuerst zugelangt hat.
Dennoch bleibt das Problem mit seinem Ohr.
Und bei Ihnen nicht. Er hat also wirklich einen Schaden.
Am folgenden Tag geht er zum Arzt und es wird diagnostiziert, dass sein Trommelfell gerissen ist und es in den nächsten 4 Monaten wieder heilt - dabei hat er keinerlei Arztkosten und muss auch keine weiteren Behandlungen in Anspruch nehmen. Eine Woche später meldet er sich bei mir und schlägt vor meine
Versicherung in Anspruch zu nehmen. So verblüfft wie ich bin weigere ich mich, woraufhin er die Ruhe verliert und zusammen mit seinen Eltern „Schmerzensgeld“ verlangt (nach seiner Aussage ~300€).
Personenschaden kann schnell vor Gericht landen…
Zu dem ist zu beachten, dass dieser „Unfall“
der Begriff ist nicht zutreffend - Fremdeinwirkung!
nicht an den Sportlehrer o.Ä. weitergemeldet wurde.
So wie ich das sehe ist dieser Fall lächerlich
das ist eine pers. Sichtweise, die niemand teilen muss-
und ich bin maßlos enttäuscht, dass ein Freund von mir für so einen Vorfall Schmerzensgeld verlangt,
ist es wirklich ein Freund???
dennoch interessiert es mich dringends ob eine Versicherung das überhaupt zahlen würde.
Schwierig -
Es wird zwar unwahrscheinlich zu einer Klage kommen, aber auch hier interessiert mich, in wie fern ich überhaupt angeklagt werden kann, da wie gesagt er zuerst und ich nur unmittelbar als Reaktion darauf zurück schlug.
Das ist nicht mehr relevant. Die Frage heißt nun: Wer hat den Schaden und wer ist Schuld?
Auf meine Frage wofür er das Geld verlange antwortete er auch nur damit es für sich zu beanspruchen.
Und das ist sein gutes Recht. Arzt, Schmerzen, …
Wie lässt sich das ganze rechtlich überhaupt bewerten?
Eine Anzeige wegen Körperverletzung wäre im Rahmen des Möglichen… Dumm gelaufen.
Welche Möglichkeiten habe ich um eine Zahlung oder sogar Klage abzuwenden?
Anwaltliche Beratung empfehlenswert.-
Vielen Dank schonmal für jeden der sich mit diesem meiner
Meinung nach unnötigem Vorfall auseinandersetzt!
unnötig- Sie sagen es. So schnell kann es gehen. Und die Beherrschung zu verlieren, kann jedem passieren, speziell noch nach vorangegangener Provokation, aber ich bin kein Pädagoge.
Ich würde ihm die Kohle jedenfalls in 1-Cent-Münzen geben.
Alles Gute
So, wie du es schilderst, würde deine evtl. vorhandene Haftpflichtversicherung für den Schaden sowieso nicht aufkommen, da es sich hier natürlich um eine vorsätzliche Tat (des Schlagens) handelt und somit von der Regulierung her ausgeschlossen sein durfte.
Es wird sicherlich hier noch eine Befragung durch die Krankenkasse geben, ob es einen Schadensverursacher gibt. Da wird sicher dein Freund oder dessen Eltern ohnehin deinen Namen angeben.
Dann wird sicher die Krankenversicherung versuchen, bei dir Regress zu nehmen.
Und du hast es auch schon richtig erkannt… Wenn dein Freund Schmerzensgeld haben möchte, wird er dich ohnedies verklagen müssen.
Nun bin ich weder Anwalt noch Richter, aber bei deiner Schilderung glaube ich eher nicht, dass es zu einer Schmerzensgeldzahlung kommen würde.
Aber du fragst nach einer Abwehr dessen… Da kann dir, wenn es denn dazu käme, am ehesten ein Anwalt weiter helfen.
Hallo.
also grundsätzlich könnte nur Deine private Haftpflicht dafür aufkommen. Du hast jemanden unabsichtlich Schaden zugefügt-dafür haftest Du. Ob der Geschädigte jetzt eine Mitschuld hat oder nicht, wird ein Gericht klären müssen. Melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Wenn die den Schaden übernehmen, ist doch alles gut. Wenn nicht, dann wird das Gericht Deine Haftung klären. Ich denke bei solchen Vorgängen, wenn Du auch noch Zeugen hast, dass der andere angefangen hat, lehnt das Gericht die Klage u.U. sogar ab. Mußt eben einen guten Schriftsatz schreiben am Besten von einen Rechtsanwalt.
Gruss WB
Grundsätzlich leistet eine Privathaftpflichtversicherung nicht für eine vorsätzlich begangene Körperverletzung. Trotzdem kannst du es ihr melden, musst aber dann genau darlegen, dass du und dein Freund schon häufiger solche Späße gemacht haben und du quasi seine Einwilligung zu der Backpfeife hattest… Aber du solltest dir im Fall der Fälle doch anwaltliche Beratung suchen…
Auch wenn es nur ein lächerlicher Zwischenfall war, so haben Sie Ihrem Freund, wenn auch ungewollt, Kosten entstehen lassen (auch eine Diagnose + Rezepte + Medikamente oder Heilbehelfe).
In diesem Fall würde die Privathaftpflicht Ihrer Eltern den Fall übernehmen, da Sie schuld sind.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass dieser Anspruch auf Schmerzensgeld rechtlich abgelehnt werden kann, auch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung. Es ist schon möglich, ich halte es eher für unwahrscheinlich. Den Verzicht auf Schmerzensgeld müssen Sie und Ihre Eltern sich privat mit Ihrem Freund und dessen Eltern ausmachen.