Zahlt die Wohngebäudeversicherung u.U. auch ?

Hallo und guten Tag zusammen.

Gestern wurde im TV (ich glaube im WDR) u.a. gesagt, dass die „Gebäudeversicherung“ des Gebäudeeigentümers u.U. auch Schäden übernimmt, wenn der Mieter, dem die Streupflicht im Mietvertrag übertragen worden sei, dieser nicht nachgekommen ist, weil er aus alters und/oder gesundheitlichen Gründen entgegen dieser Vereinbarung handelte und tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Grund dafür sei: Der Mieter beteilige sich ja auch an dem Beitrag zur Gebäudeversicherung über die Umlage.
Es ist allgemein bekannt, dass die Wohngebäudeversicherung sich auf Schäden durch „Feuer, Leitungswasser, Sturm und g.g.f. auch Elementarschäden beschränk.

Wer weiß mehr über dies Thema ?

Gruß Helmut

Guten Tag,
hier ist in der Tat nicht die Gebäudeversicherung zuständig sondern die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht.
Hintergrund ist, dass der Eigentümer auch in die Haftung genommen werden kann, wenn er die Streu- und Reinigungspflicht übertragen hat, diese aber nicht vom Mieter durchgeführt wurde.

Gruß

Wohngebäudeversicherung u.U. auch ?
Guten Tag,

meistens wird hier die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers ausreichen, die i.d.R. bis einschließlich einem 2FH das Risiko trägt. NAtürlich nicht bei einem Mehrfamilienhaus, hier muß gesondert o.a. Versicherung abgeschlossen werden.

Guten Tag,

meistens wird hier die Privathaftpflichtversicherung des
Eigentümers ausreichen, die i.d.R. bis einschließlich einem
2FH das Risiko trägt.

Ergänzung:
Es muß dann aber das selbstbewohnte Ein-/Zweifamilienhaus sein. Da hier die Rede von vermietet war, kann man davon ausgehen, dass dann eine Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht vonnöten ist.

Gruß Dirk