Hallo und guten Tag zusammen.
Gestern wurde im TV (ich glaube im WDR) u.a. gesagt, dass die „Gebäudeversicherung“ des Gebäudeeigentümers u.U. auch Schäden übernimmt, wenn der Mieter, dem die Streupflicht im Mietvertrag übertragen worden sei, dieser nicht nachgekommen ist, weil er aus alters und/oder gesundheitlichen Gründen entgegen dieser Vereinbarung handelte und tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Grund dafür sei: Der Mieter beteilige sich ja auch an dem Beitrag zur Gebäudeversicherung über die Umlage.
Es ist allgemein bekannt, dass die Wohngebäudeversicherung sich auf Schäden durch „Feuer, Leitungswasser, Sturm und g.g.f. auch Elementarschäden beschränk.
Wer weiß mehr über dies Thema ?
Gruß Helmut