im Kollegenkreis ergab sich vorhin folgende Frage: Wie ist denn das, wenn ein
Elternpaar, katholisch oder evangelisch, seine Kinder *nicht* taufen lässt -
sind die dann trotzdem „automatisch“ - durch die Mitgliedschaft ihrer Eltern -
in der Kirche und später kirchensteuerpflichtig?
Ich meine, nein. Meiner Ansicht nach wird man erst durch die Taufe in die Kirche
aufgenommen, und wer nicht im Taufregister steht, ist kein Mitglied der
Glaubensgemeinschaft und somit auch nicht kirchensteuerpflichtig.
Meine Kollegen waren sich da nicht ganz sicher. Kann uns von euch vielleicht
jemand verraten, wie sich das wirklich verhält?
Ja, das gibt es tatsächlich …
…zumindest früher mal. Ob das jetz auch noch so ist, kann ich nicht sagen, ebenso wie zu Deinem geschilderten Fall.
Allerdings gibt bzw. gab es bei den pauschalierten Arbeitsverhältnissen immer einen Anteil Kirchensteuer, der pauschal abgeführt wurde, egal ob der Arbeitnehmer überhaupt oder vieleicht einer anderen Kirche angehörte. Mich als aktiv aus der Kirche ausgetretene hat das damals tierisch geärgert.
Grüße
Gordie
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danke für den Verweis auf die bestehende Diskussion. Das hat mir weitergeholfen.
Ich wusste doch, dass mit meinem Denkansatz etwas nicht stimmen konnte: Er war
eindeutig, er war logisch, einleuchtend und fair - das konnte nur falsch sein!
Dass man aus einer Gemeinschaft austreten muss, in die man nie formal
eingetreten ist, ist schon reichlich absurd.