Zahlt eine Versicherung bei

Hallo! Angenommen ein Angehöriger(nicht im Haushalt lebend)leiht sich einen Gegenstand vom Versicherungsnehmer aus und macht ihn kaputt. Reperaturkosten ca 150 €. Angehöriger hat keine Haftpflicht, Versicherungsnehmer hat jedoch eine Forderungsausfallseckung(Haftpflicht). Würde dieser Schaden denn damit abgedeckt sein?
LG

Hallo,
das läßt sich ohne Durchforsten der in dem Vertrag hinterlegten Klausel nicht 100% sagen.

Die Regelungen, die ich hier so kenne, bringen einen Selbstbehalt mit sich und setzen voraus, dass der Schaden im eigenen PHV-Vertrag überhaupt versichert wäre (d.h. der eigentliche Ausschluß Miete, Leihe, Pacht müßte mitversichert sein), eine bestimmte Schadenshöhe erreicht ist und es müßte bereits eine erfolglose Zwangsvollstreckung gewesen sein.

Zusammengefaßt: Die Versicherung zahlt eher nicht.

Viele Grüße
Andreas

Hallo! Angenommen ein Angehöriger(nicht im Haushalt
lebend)leiht sich einen Gegenstand vom Versicherungsnehmer aus
und macht ihn kaputt.

Es stellt sich die Frage, ob der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, erst dann wäre eine Haftpflicht gegeben.

hat keine Haftpflicht, Versicherungsnehmer hat jedoch eine
Forderungsausfallseckung(Haftpflicht). Würde dieser Schaden
denn damit abgedeckt sein?

  1. vermutlich besteht eine Mindestschadenssumme, die oberhalb von 150 € liegt.
  2. Damit die Forderungsausfalldeckung greift muß meines Wissens ein vollstreckbarer Titel vorliegen. D.h. der Angehörige müßte erst verklagt werden.