Zahlt Gebäudeversicherg. für Kanalbruch-Schäden?

Hallo!

Ich mußte die Überschrift irgendwie abkürzen… nun etwas verständlicher: Der unterirdische Regenwasserkanal bzw. -schacht ist an unserem Haus (Eigentümergemeinschaft) gebrochen, wie man mit einer flexiblen Kamera feststellen konnte. Dadurch ist das Regenwasser ins Erdreich gelangt, das widerum hat bewirkt, daß eine Wand im Kellerbereich, die zum ausgebauten Sondereigentum gehört, durchgenäßt ist.
Gehört die Reparatur zu den Leistungen der Gebäudeversicherung?

viele Grüße
Tü Malusch

Hallo,

bekannte Antwort der Versicherungen: Es kommt drauf an. Es gibt Vertragswerke, in denen der beschriebene Schaden versichert ist. Da bleibt eigentlich nur der Blick in’s Kleingedruckte der betreffenden Police.

I.d.R. wird auch noch unterschieden, ob das auf dem Grundstück oder vor dem Grundstück (öffentliches Gelände) geschehen ist.

Gruß, Andreas

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Hallo Malusch,
einzig deine Gebäudeversicherung kann das beantworten. Im allgemeinen sind diese Dinge nur dann versichert, wenn ein entsprechender Passus mit vereinbart wurde. Da es sich um ein Ereignis außerhalb des versicherten Gebäudes handelt, so greift die Gebäudeversicherung erstmal nicht. Da es sich bei der feuchten Wand um einen Folgeschaden eines nicht versicherten Ereignis handelt, bleibt auch dieser Schaden bei der normalen Gebäudeversicherung als nicht versichert anzusehen.

Ich stell mir nur eine Frage, das ist wohl ein Revisionsschacht gewesen oder so?? Wie kann der brechen?? Oder ist das Rohr gebrochen??

Gruß
Martin

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort.
Oha - wenn ich jetzt bloß wüßte, was ein Revisionsschacht ist! Also ich beschreibe es mal ganz laienhaft: Das Regenfallrohr mündet ja irgendwann ins Erdreich. Es wurde eine Kamera reingeschickt und festgestellt, daß der weiterführende Schacht (oder Rohr??) zusammengebrochen sei. Die Hofpflasterung ist in diesem Bereich auch eingesunken.

viele Grüße
Tü Malusch

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Hallo,

bekannte Antwort der Versicherungen: Es kommt drauf an. Es
gibt Vertragswerke, in denen der beschriebene Schaden
versichert ist. Da bleibt eigentlich nur der Blick in’s
Kleingedruckte der betreffenden Police.

I.d.R. wird auch noch unterschieden, ob das auf dem Grundstück
oder vor dem Grundstück (öffentliches Gelände) geschehen ist.

Gruß, Andreas

Hallo Andreas,

vielen Dank für die Antwort. Die Police liegt bei unserer Hausverwaltung und ich kann mich an das Kleingedruckte natürlich nicht mehr erinnern. Weiß aber mittlerweile, daß soclhe Schäden offenbar zu Zusatzleistungen gehören…hmh… bestimmt haben wir nur das „Standardpaket“ abgeschlossen.
Das Ganze ist übrigens AUF unserem Grundstück.

viele Grüße
Tü Malusch

Hallo und Moin,

Oha - wenn ich jetzt bloß wüßte, was ein Revisionsschacht ist!
Also ich beschreibe es mal ganz laienhaft: Das Regenfallrohr
mündet ja irgendwann ins Erdreich. Es wurde eine Kamera
reingeschickt und festgestellt, daß der weiterführende Schacht
(oder Rohr??) zusammengebrochen sei. Die Hofpflasterung ist in
diesem Bereich auch eingesunken.

Dann wird es wohl (Vermutung) das Abwasserrohr sein. Wenn in eurem Vertrag dann die Deckung für Abwasserrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstückes vorhanden ist (meist mit Summenbegrenzung) dann werden schon mal diese Kosten bezahlt.

Den feuchten Keller denke ich, tragt ihr alleine. Ist ja auch nicht so schlimm, denn der trocknet nach Beseitigung des Schaden meist schnell ab.

Aber wie gesagt, schaut in die Versicherungsleistungen und schnappt euch den Versicherungsonkel, der kann euch das anhand der Unterlagen besser verdeutlichen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Martin

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Martin

ja, herzlichen Dank!

viele Grüße
Tü Malusch

Hallo Martin,

Regenrohr? Ich bin mir nicht sicher, aber „gefühlsmäßig“ zählt das nicht zum Zu- oder Ableitungssystem.

Oder?

Andreas

Hallo Andreas,

es ist wie immer - Du hast Recht und Unrecht!

Es ist - wie mehrfach hier dargestellt - eine Frage der Bedingungen.

Die meisten Versicherer haben im Rahmen der Sanierungen den Passus Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks herausgenommen, reduziert oder relativiert. Es gibt aber noch Verträge - auch Neuabschlüsse - wo das versichert wird. Guten Versicherungsmaklern zum Dank, die dieses Deckungskonzept erstellt haben und anbieten!

Viele Grüße
Thorulf Müller