Hallo!
Ich mußte die Überschrift irgendwie abkürzen… nun etwas verständlicher: Der unterirdische Regenwasserkanal bzw. -schacht ist an unserem Haus (Eigentümergemeinschaft) gebrochen, wie man mit einer flexiblen Kamera feststellen konnte. Dadurch ist das Regenwasser ins Erdreich gelangt, das widerum hat bewirkt, daß eine Wand im Kellerbereich, die zum ausgebauten Sondereigentum gehört, durchgenäßt ist.
Gehört die Reparatur zu den Leistungen der Gebäudeversicherung?
viele Grüße
Tü Malusch