Zahlt gegnerische Versicherung Kostenvoranschlag?

servus,

mir ist neulich einer hinten auf die stoßstange reingefahren, habe bei der „gegnerischen“ versicherung angerufen die haben gemeint, dass ich einen Kostenvoranschlag bei einer werkstatt machen soll. später kam bei mir die frage auf ob die versicherung den kostenvoranschlag bezahlt, denn der ist ja schließlich nicht kostenlos.

(ich möchte den wagen selber reparieren)

oder ich gehe anstatt in eine Werkstatt zu einem Gutachter, aber zahlt die Versicherung dan die Kosten von meinem Gutachter oder muss ich das machen!?

Hi,

Da kommts auf die Schuldfrage an.
Wenn dein Unfallgegner zweifellos schuld hat, muss die gegnerische VErsicherung für alle nötigen Kosten aufkommen.

Ich hatte selbst mal einen ähnlichen fall und habe da bei der polizei nachgefragt. Die entscheiden die schuldfrage zwar nicht, können aber den sachverhalt einschätzen.

wenn die schuldfrage geklärt ist kannst du zu einem sachverständigen gehen, den muss die Verischerung bezahlen.
Sollte ein größerer Schaden entstanden sein, würde ich dir empfehlen dir einen Anwalt zu nehmen. Keine Angst auch diese Kosten trägt die generische Partei, der Anwalt sorgt aber für eine schnelle abwicklung. Auch ist je nach Schaden über einen ersatzwagen oder ausfallkosten zu entscheiden.

Gruß Daniel

Servus,

die gegnerische Versicherung ist für alle Fragen, was Deine eigenen Rechte und Deine eigenen Interessen angeht eigentlich der schlechteste Ansprechpartner, denn die haben nur ein Ziel: Den Schaden für sie selbst möglichst gering halten.

Sofern die Schuldfrage bei dem Unfall eindeutig ist (und bei jemandem, der Dir hinten reingefahren ist, sollte das in der Regel so sein, dass derjenige die alleinige Schuld am Unfall hat) dann würde ich auf jeden Fall zu einem vernünftigen Gutachter gehen und ein ordentliches Gutachten erstellen lassen. Das kostet alleine schon mehrere hundert Euro, aber das zahlt die gegnerische Versicherung. Der Gutachter schickt i.d.R. auch die Rechnung für das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und nicht an Dich, Du hast also gar nichts mit der Bezahlung zu tun.

In dem Gutachten werden, anders als bei einem (kostenpflichtigen) Kostenvoranschlag von einer Werkstatt, ALLE Aspekte berücksichtigt, z.B. Wertverlust, Ausfall, usw. und es wird von FACHMÄNNISCHEN Reparaturkosten ausgegangen, also nicht in irgendeiner Hinterhofwerkstatt.

Bei der Auswahl des Gutachters solltest Du darauf achten, dass es sich um einen renomierten und staatlich anerkannten Gutachter handelt. Es kann nämlich passieren, dass die gegenerische Versicherung das Gutachten anzweifelt, ein Gegengutachten erstellen will (was das Recht der gegnerischen Versicherung ist) und das ganze, falls ihr euch nicht einigt werden solltet vor Gericht landet. Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert ist mit einem staatlich anerkannten Gutachter deutlich geringer.

Viel Erfolg.

hallo,

sofern die Schuldfrage einwandfrei geklärt ist, muss die gegnerische Versicherung auch den Gutachter zahlen sowie die Kosten des Schadens laut diesem Gutachten übernehmen.

Freundliche Grüße
claus groß

Hallo,
ich hatte einen Unfall, wobei die Schuld noch nicht feststand,(meiner Meinung war ich schuldlos)da ich im ADAC bin und der Unfallgegner ein Ausländer war, habe einen Rechtanwalt eingeschaltet. Ich ließ einen Kostenvoranschlag machen, die Rechnung lief über den Anwalt. Als nach ca. 2 Monaten klar war, dass der Gegner Schuld war, überwies die Versicherung alle Kosten, aber ohne MwSt. der Reparaturrechnung. Wenn ich den Schaden reparieren lasse und eine Rechnung vorlege erhalte ich auch die MwSt.
Dieter

Gruß