Hallo zusammen,
hier auch nochmal eine „Kassenfrage“:
In meinem vor drei Jahren wurzelgefüllten Backenzahn, der sich soweit gut benimmt, steckt leider in einem Wurzelkanal ein abgebrochenes Nadelstück und die Füllung der Kanäle ist lt. meinem jetzigen ZA nicht in Ordnung (unter der hängengebliebenen Nadel unzureichend gefüllt & im anderen Wurzelkanal im oberen Bereich auch noch ein kleiner Spalt), so dass er sich „weigert“ ;o), darauf eine Krone zu setzen - er möchte zuerst die Wurzelfüllung erneuern (Nadelstück raus & abdichten).
Nun frage ich mich, ob ich davon ausgehen kann, dass die Kasse eine solche Aktion übernimmt. Ich habe davon gehört, dass eine 2. Wurzelbehandlung nicht übernommen wird, (oder gar keine mehr?!) allerdings sind hier die Umstände vielleicht etwas anders als bei einem Zahn, der sich nicht beruhigt und eine eher schlechte Prognose hat.
Hm. KK fragen und evtl. schlafende Hunde wecken?? :o/
Für Ideen bin ich sehr dankbar…
viele Grüße & schonmal ein nettes WE!
Hallo Jana,
dafür gibt es Richtlinien, an die sich dein Zahnarzt halten muß. Die besagen für Backenzähne (Molaren), daß eine Wurzelkanalbehandlung dann angezeigt ist wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Da Dein Zahnarzt zunächst die abgebrochene Nadel entfernen will und nach der Wurzelbehandlung den Zahn mit einer Krone versorgen will, scheint seine Prognose sehr zuversichtlich. Demnach könnte die Wurzelbehandlung meiner Meinung nach mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Andernfalls müßte Dein Zahnarzt sowieso einen Kostenvoranschlag bzw. eine private Vereinbarung erstellen.
Ein schönes Wochenende
Hallo Kathi,
danke für Deine Antwort.
Es handelt sich um einen Endzahn (Nr. 7 vor dem nicht vorhandenen Weisheitszahn (noch nicht? man weiß ja nie…)). Ich denke auch, dass das klappen wird, der Zahn muckst sich ja eigentlich nicht.
Kann man davon ausgehen, dass es bei größeren privaten Leistungen immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag gibt? Das wäre natürlich gut - aber bei z.B. Kunststoff-Füllungen ist das ja nicht der Fall.
viele Grüße
Jana
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Grundsätzlich ist dein Zahnarzt schon angehalten, dir einen Kostenvoranschlag anzufertigen. Bei Füllungen handelt es sich dabei um eine spezielle Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V. Dort ist eine schriftliche Vereinbarung vorgeschrieben…(ob sich jeder daran hält, ist etwas anderes
)
Bei einer Wurzelbehandlung wäre es dann eine Vereinbarung einer Privatbehandlung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ. Auch dort wird eine schriftliche Bestätigung des Patienten empfohlen.
Immerhin kann eine private Wurzelbehandlung schnell mal 200,00 - 300,00 € kosten und er müßte nachweisen können, Dich darüber aufgeklärt zu haben.
Vielleicht sprichst du ihn doch einfach mal auf das Thema an, schließlich sollte zwischen Arzt und Patient ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen.
Hi Kathi,
ja, werde ich das nächste Mal nochmal drauf ansprechen. Da ich aber zunächst offen gelassen hatte, ob ich den Zahn wirklich nochmal öffnen lassen und „stören“ möchte, ging es nicht so ins Detail.
Da ich mittlerweile denke, das es Sinn machen würde, hatte ich mir überlegt, mal bei der KK anzurufen und mir eine Übernahmebestätigung geben zu lassen. Oder eben lieber nicht & einfach mal versuchen? ;o) Um dies besser beurteilen zu können, wollte ich gerne die Lage kennen. Vielen Dank!
Gruß
Jana