Zahlt GKV für Basejumperunfall?

Hallo,

ein illegaler Basejumper wird schwer verletzt.
„Basejumper“ springt vom Waldorf Astoria und verletzt sich schwer
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/bas…

An die GKV-Experten: Bezahlt die Kasse die Kosten für die Behandlung oder darf bzw. muss sie in Regress gehen?

Hallo,
die Kasse muss zahlen - eine Leistungspfllicht scheidet nur dann aus, wenn sich der Betreffende seine Verletzung vorsätzlich zugefügt hat um Leistungen (Krankengeld) zu erhalten, aber das kommt in der PRaxis sehr, sehr selten vor.
Es wird ja immer wieder diskutiert ob Menschen, die einen gefährliches Hobby haben an den evtl. Behandlungskosten beteiligt werden sollen oder diese gar ganz selbst tragen müssten, aber es wird nur diskutiert - wo will man auch die Grenze ziehen.
Gruss
Czauderna

Warum macht man das nicht wie bei anderen Versicherungen auch, bei grober Fahrlässigkeit (oder auch noch schlimmer und viel einfacher zu bestimmen: illegalen Handlungen) bekommt man eben nur einen Teil zurück.
Mich ärgert das auch, dass meine Beiträge für solche Idioten draufgehen…

Gruß
Granini

Hallo,

kann ich nicht nachvollziehen. Da braucht sich keiner mehr zu wundern, dass nie genug Geld da ist.

Hier liegt doch eindeutig Vorsatz vor. Die Allgemeinheit muss also für den Egoismus einzelner zahlen. Das ist unsozial.

Basejumper vs. Rauchen Saufen etc.?
Hoi.

Aha, wenn einer ein gefährlicheres Hobby als Briefmarkensammeln hat, liegt Vorsatz vor?

Nonsens! Da müßte ja Rauchen, Saufen, Skifahren, Fußball spielen und das Rasen im morgentlichen Berufsverkehr ebenfalls als Vorsatz angesehen werden…

Entscheidend ist, was die Gesetzeslage hergibt - und da hat keiner den Mut, Grenzen festzulegen wonach eine Mitbeteilligung oder sogar einen Leistungsausschluß geregelt werden.

Und die paar Leute, die Basejumpen, Fallschirmspringen o.ä. sind doch recht billig: wenn was passiert - zahlt oft nicht mehr die KK, sondern es gibt Witwen- und Waisenrente. („Sarkasmus aus“).

Ciao
Garrett

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Hallo,

Aha, wenn einer ein gefährlicheres Hobby als Briefmarkensammeln hat, liegt Vorsatz vor?

Nö.

Nonsens! Da müßte ja Rauchen, Saufen, Skifahren, Fußball
spielen und das Rasen im morgentlichen Berufsverkehr ebenfalls
als Vorsatz angesehen werden…

Da wird es in der Tat schon spannender.

Entscheidend ist, was die Gesetzeslage hergibt - und da hat keiner den Mut, Grenzen festzulegen wonach eine Mitbeteilligung oder sogar einen Leistungsausschluß geregelt werden.

Also ich denke mal, dass es keine Hobbies gibt, die per se zum Leistungsausschluss führen müssen. Allerdings haben die privaten Versicherer für bestimmte Zweige und Aktivitäten durchaus solche Kataloge.
Ein Unfall beim Fallschirmspringen muss ja nicht vorsätzlich geschehen. Wenn es aber illegal ist, vom Waldorf Astoria basezujumpen, dann kann man das relativ eindeutig als Vorsatz in diesem Sinne deklarieren.
Wenn man besoffen Auto fährt, macht man das vielleicht auch nicht im Vorsatz einen Unfall zu bauen und trotzdem kann man in Regress genommen werden. So könnte man das in der GKV auch regeln

Und die paar Leute, die Basejumpen, Fallschirmspringen o.ä.
sind doch recht billig: wenn was passiert - zahlt oft nicht
mehr die KK, sondern es gibt Witwen- und Waisenrente.
(„Sarkasmus aus“).

Unfälle mit Verletzungen sind doch häufiger als Todesfälle. Außerdem sehe ich gerade bei diesen Sportarten keinen Grund Verletzungen nur wegen der Art der Betätigung vom Leistungskatalog auszunehmen. Schließlich handelt es sich bei diesen Sportlern meist nicht um adipöse Mitbürger. Denn ohne ein gewisses Mindestmaß an körperlicher Fitness würde so ein Hobby wohl schon vor dem Aufschlag zu Verletzungen und tödlichen Verläufen neigen. Die Hälfte bei Bevölkerung scheißt sich wahrscheinlich schon beim Gedanken da gleich aus der Luke zu hopsen ein. Und ein paar erleiden wohl auch schon allein dabei aufgrund ihrer physischen Verfassung einen Herzkasper.

Also meiner Meinung nach sind Skifahren, Base- oder Fallschirmjumpen keine besonders gefährlichen Hobbies. Ich vermute mal, es passieren beim Fahrradfahren mehr Unfälle. Regelmäßige Konttrolle des Fahrrades, Helm, Verkehrsregeln? Quatsch brauch ich nicht, kann doch nicht viel passieren.
Wenn aber abseits ausgewiesener Pisten gefahren wird oder eben irgendwo runtergehopst wird, wo es nicht erlaubt ist, dann ist es Vorsatz, der mit entsprechenden Konsequenzen bedacht werden könnte.

Grüße

Hallo,

ich bin nicht sicher, wie das Basejumpen rechtlich zu beurteilen ist.
Ggf. kann der folgende Paragraph wichtig werden:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__52.html

Gruß

RHW