Zahlt Haftpflicht, das beschädigte Objekt ist weg

Hallo, mein Freund hat die Festplatte von einem Freund komplett zerstört (nicht Mutwillig) dieser hat daraufhin das beschädigte Objekt entsorgt. Ich bin allerdings mit meinem Freund zusammen Familienhaftpflichtversichert und frage mich nun ob unser Haftpflicht den Schaden nicht doch ersetzen würde?
Danke für eure Antworten, ninu

Hallo,
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§823 BGB)
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie den Ersatz der Entschädigung.
Dein Freund muss nachweisen können, dass er die Beschädigung herbeigeführt hat. Quasi, dass er die Festplatte beschädigt hat. Ich würde den Schaden auf jeden Fall dem Versicherer melden. Was man auf jeden Fall vorliegen müßte, ist die Rechnung für die Festplatte, bzw. ein vergleichbares Angebot. Einfach so pauschal zu sagen, das war eine "250 GB Festplatte, würde nicht ausreichen. Des Weiteren wird der Versicherer höchstwahrscheinlich ablehnen, wenn die Festplatte ausgeliehen war. (gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).
Nach eigener Erfahrung, wird der Versicherer leisten.

Grüße
forever777

guten abend,
es kommt darauf an wie hoch der schaden ist.
normalerweise muss der versicherer die moeglichkeit haben, die schadenshöhe zu überprüfen. wenn das beschädigte objekt nicht mehr da ist, fehlt die pruefmoeglichkeit.
bei geringer schadenshoehe reicht vielleicht die glaubhaftmachung durch die alte rechnung.
viel erfolg

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Moin, wenn kein Beweis für eine Beschädigung vorliegt, muss die HP auch nicht zahlen. Was sollen sie denn zahlen, wenn keine Infos bzw. Beweise vorliegen. Ihr könnt der Versicherung erzählen das war eine FP aus Platin(nur ein Beispiel)
War es eine interne FP? Die bekommt man schon für ca. 40 Euro. Die Daten auf der FP sind eh nicht versichert. Bei einem Haftpflichtschaden bezahlt die Versicherung eh höchstens den Zeitwert und die 40 Euro sind der Neupreis.

Ihr könnt gerne bei der Versicherung anfragen, da ich ja nicht die Versicherung bin, aber sie sind nicht verpflichtet etwas zu zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen.
lg

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NEIN!! - aus mehreren Gründen!

Für weitere Fragen oder Vergleichsangebote stehe ich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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…Hallo Nina,
ich bin in dieser Frage nicht der passende Ansprchpartner. Dies ist nicht meine Baustelle.
Ich denke aber, da das Objekt fehlt, wird eine nachträgliche Regulierung kaum möglich.
Zur not frage doch einfach bei der Versicherung nach. Merke Dir grundsätzlich bei solchen Sachen den Namen, Datum und die ca. Uhrzeit. Für spätere Rückfragen und zur Verbindlichkeit.

Sorry, dass ich Dir nicht voll helfen konnte.

Gruß Hajo

Da hilft nur eines: Auspobieren. Oftmals, je nach Höhe
der Ansprüche, sieht der Versicherer davon ab die
beschädigte Sache in Augenschein zu nehmen. Kleine
Schäden bis z.B. 200 Euro werden auch oft ohne jegliche
weitere Prüfung reguliert. Einfach versuchen. Wenn der
Versicherer jedoch den Schaden abwehrt, weil der
Geschädigte seine Ansprüche nicht darlegen und
nachweisen kann, dürft ihr in solch einem Fall auch
nicht böse sein. Man darf nie eine Sache entsorgen, für
die man noch Geld möchte…

Gruß

Hallo, mein Freund hat die Festplatte von einem Freund
komplett zerstört (nicht Mutwillig) dieser hat

daraufhin das

beschädigte Objekt entsorgt. Ich bin allerdings mit

meinem

Freund zusammen Familienhaftpflichtversichert und

frage mich

nun ob unser Haftpflicht den Schaden nicht doch

ersetzen

würde?
Danke für eure Antworten, ninu

Grundsätzlich ja. Es ist aber durchaus möglich, dass die Versicherung die Festplatte begutachten möchte. Wegwerfen war also eine ganz schlechte Idee. Da so’n Teil eh nur einen Wert von 30-90 Euro hat, wird die Versicherung aber wohl anstandslos zahlen.

Ninana, wie bist du auf mich gekommen? Bei uns in

der Schweiz sind sicher andere Gesetze betr. der Haftpflicht richtig.
Das defekte Gerät solltest du schon vorzeigen können.
Frage doch direkt die zuständige Versicherung an!
Viel Glück dabei!
Inge

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Hallo Ninu,

leider wird nicht geschildert auf welche Weise die Festplatte vernichtet wurde

im Meer auf 6000 m Tiefe versenkt oder mit dem LKW darübergefahren oder ??? selbstverständlich versehentlich - Vorsatz wäre keinesfalls gedeckt

üblicherweise besteht in der Privathaftpflicht auch für Schäden an geliehenen Sachen keine Deckung - bitte in den Versicherungsbedingungen nachsehen

die fehlende körperliche Nachweismöglichkeit alleine
vereitelt den Anspruch nicht, da der Schaden auch durch glaubwürdige Aussagen der Beteiligten nachgewiesen werden kann

vielleicht gibt es auch noch eine Anschaffungsrechnung - allerdings ist nur der Zeitwert zu ersetzen (1 TB-Festplatte kostet heute neu kaum € 100 > wenn sie 3 Jahre alt war, hat sie heute einen Zeitwert von max. € 30,–)

mlg Erich

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Hallo,

das hängt von eurer Versicherung ab. Der Geschädigte ist immer nachweispflichtig für Grund und Höhe des Schadens. Wenn er diesen Nachweis nicht führen kann, hat er rein theoretisch keinen Anspruch auf Schadenersatz, weder gegen euch direkt noch gegen eure Versicherung. Da hilft jetzt nur Abwarten.

Viele Grüße Angelika

Leider kann ich nicht weiterhelfen, bin kein Versicherungsexperte.

Mann kann eine Festplatte löschen, aber doch nicht zerstören. Wie soll das gehen?

Für eine gelöschte Fetsplatte kommt keine Versicherung auf.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

er hätte die festplatte nicht wegwerfen sollen zu spät. ich könnte ja sonst noch was erfinden ( beweise)
Hallo, mein Freund hat die Festplatte von einem Freund
komplett zerstört (nicht Mutwillig) dieser hat daraufhin das
beschädigte Objekt entsorgt. Ich bin allerdings mit meinem
Freund zusammen Familienhaftpflichtversichert und frage mich
nun ob unser Haftpflicht den Schaden nicht doch ersetzen
würde?
Danke für eure Antworten, ninu