Ich wohne in einer Mietwohnung, in der ein Designer-Schrank im Bad mitvermietet wurde. Heute morgen habe ich die Schublade daran normal bedient und der Schrank ist runtergefallen. Alle Dübel sind noch in der Wand, allerdings hängt noch ein Teil der Rückwand (Spanplatte) an den Dübeln.
Bezahlt das wohl meine Haftpflichtversicherung (Mietsachschäden sind eingeschlossen)? Oder gilt sowas als Verschleiß?
Hallo,
wenn die Mietsachschäden mitversichert sind ein typischer Haft.-Sch.!
wenn der nur an der Rückwand aufgehängt ist dann war das wohl auch vorhersehbar das so etwas passiert und muss dann vom Vermieter repariert werden. aber vielleicht können Sie das auch reparieren…?!
denn für die Haft.-Vers. muss schon eine (leichte) Fahrlässigkeit vorliegen wenn Sie aber den Schrank normal geöffnet haben dann könnte es sein das die Vers. nicht zahlt…
mal überlegen was am schnellsten und einfachsten ist!!
viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Ich denke, da handelt es sich eher um Verschleiß. Ansonsten würden Sie auch eine spezielle Haftpflicht benötigen, die Mietsachen mit einschließt. In der normalen Haftplicht ist das nicht enthalten.
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Web: http://www.hr-finance.de
Wenn Mietsachschäden mitversichert sind, ist eine gute Grundvoraussetzung erfüllt. Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht ein Produktmangel vorliegt.
Reichen Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung ein. Die Antwort können Sie mir an dieser Stelle gerne mitteilen.
Vielen Dank für die Antworten! Das scheint wohl kein so ganz eindeutiger Fall zu sein… Mietsachschäden sind ausdrücklich mitversichert, allerdings kein Verschleiß. Weil ich den Schrank aber ganz normal bedient habe, fürchte ich, dass das Sache für meinen Vermieter ist. Ich hoffe nur, dass wir eine gute Einigung finden.