Zahlt Haftpflichtversicherung einen Schaden der 5

heallo,

und zwar hab ich an silvester 2010/2011 wahrscheinlich einen schaden an einem auto unabsichtlich verursacht. da ich keinen schaden damals ausmachen konnte, bin ich weitergegangen. nun wurde ich von der polizei angeschrieben, und soll kommenden dienstag, den 17.05 meine aussage machen. die frage ist, besteht überhaupt noch die möglichkeit das meine private haftpflichtversicherung für den schaden aufkommt, weil es ja schon so lange her ist.
Vielen Dank schonmal im voraus
Aron

Hallo Aron,
gemäß den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen für die Haftpflichtversicherung ist ein Schaden, auch wenn noch kein Leistungsanspruch gestellt wurde, unverzüglich zu melden. (man geht hier im Allgemeinen von max 4 Wochen aus) Hierzu musst Du auch mal das Kleingedruckte Deiner Versicherung lesen, unter Schadenfall - Obliegenheitspflichten. In Deinem Fall würde ich es sofort (hätte schon mit der Einladung der Polizei geschehen sollen) nachmelden. Zu beachten ist, dass bei den meisten Versicherern grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, übernimmt der Versicherer i.d. Regel auch die Anwaltskosten, weil die Aufgabe des Versicherers ist u.a. die Überprüfung, ob der Schaden einer ist, den sie regulieren muss. Dazu gehört auch das Abwehren von unberechtigten Ansprüchen.
Also: sofort beim Versicherer nachmelden und vielleicht auch mal überlegen, wie die Polizei jetzt auf Dich kommt. Dann muss es ja wohl einen Zeugen geben?! Und immer schön bei der Wahrheit bleiben. Sonst wird’s noch schlimmer (Falschaussagen sind gefährlich…)
Hoffe, ich konnte Dir hiermit helfen.
ME

danke für die schnelle Antwort.
das Problem ist einfach, dass ich nicht wusste das ein Schaden entstanden war und immernoch nicht weiß wie hoch dieser ist, denn das erfahre ich wahrscheinlich erst am 17.05. Soll ich trotzdem mich bei der Versicherung melden oder abwarten wie hoch dieser angebliche schaden ist und dann der versicherung bescheid geben?
Ich denke halt nur, dass es Probleme geben wird, weil wenn der Geschädigte kein Gutachten von Anfang Januar hat, wie soll ich dann zur Rechenschaft gezogen werden, denn es sind ja schließlich fast 5 Monate vergangen, da können ja noch ganz andere Schäden entstanden sein?
Besteht denn die Möglichkeit, dass die Versicherung das kategorisch ablehnt und ich für den Schaden aufkommen muss, obwohl ich nichts dafür konnte, dass es so lange gedauert hat. Bezüglich dem Zeugen, den gibt es faktisch nicht, denn ein Freund von mir, hatte an Silvester ihm nur meine Nummer gegeben, über die er mich anrufen sollte, es aber nicht getan hatte. Darüber wurde ich Mitte Ende April von der Polizei angeschrieben.
Danke

… dass ich nicht wusste das ein Schaden
entstanden war … Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - so ist es im Gesetz sinngemäß definiert
Soll ich trotzdem mich bei der Versicherung melden … auf jeden Fall der Versicherung die Meldung machen, auch wenn keine Schadenhöhe bekannt ist
… wenn der Geschädigte kein Gutachten von Anfang Januar hat… dann wird aller Voraussicht nach (ohne dass ich natürlich den genauen Sachverhalt kenne… die Versicherung die Regulierung mangels Beweisen aus genau dem Grund ablehnen
…die Versicherung das kategorisch ablehnt und ich für den Schaden aufkommen muss - ich denke NEIN, da eine der Aufgaben der Versicherung darin besteht, unberechtigte Ansprüche abzulehnen. Dann sind Sie auch nicht zur Haftung heranzuziehen.
…wenn ein Freund von Ihnen die Tel.nummer an den ggf. Geschädigten weitergeleitet hat und der sich erst nach so langer Zeit über die Polizei bei Ihnen meldet halte ich es für unwahrscheinlich, dass er nachweisen kann, dass Sie einen Schaden verursacht haben (schon alleine aufgrund des Zeitraums.
Waren Sie denn in Begleitung des Freundes als der evt. Schaden verursacht wurde und: warum haben Sie die Telefon-Nummer nicht selbst weitergeleitet? Wäre sicherlich besser gewesen um so einem Dilemma zu entgehen :wink:
Grüße
Michaela