Zahlt haftpflichtversicherung verkehrsspiegel?

ich habe neulich mit einem fußball einen verkehrsspiegel „zerschossen“.
Jetzt wollte ich fragen ob die Haftpflichversicherung das zahlt und wenn nicht welche ?
Oder muss ich das nun zahlen? das wäre nicht so gut da ich noch ein schüler bin und kein einkommen haben !

mfg

Hi,

solange es keine Absicht war (nennt sich Vorsatz), dann ist das gar kein Problem. Das läuft dann über die Haftpflichtversicherung deiner Eltern.

Gruß

Alex

ah danke :smile:
nein natürlich war es keine absicht !

wenn du noch nicht volljährig bist, haftet in dem Fall die Privathaftpflicht deiner Eltern,vorrausgesetzt Sie haben eine.
Wenn du volljährig bist und wie du schon sagtest kein eigenes einkommen hast und keine Haftpflicht hast, mußt du selber dafür aufkommen.
Bester Fall also: nicht volljährig, kein einkommen, Haftpflicht Eltern= wird bezahlt!
oder noch besser, auf den Bolzplatz gehen ohne Spiegel :wink:)

Moin

ich habe neulich mit einem fußball einen verkehrsspiegel
„zerschossen“.

So einer, der beim Einbiegen in eine Straße helfen soll? Dann schnell melden, bevor Dich noch jemand haftbar macht, weil er beim Einbiegen nix sah …

Jetzt wollte ich fragen ob die Haftpflichversicherung das
zahlt und wenn nicht welche ?
Oder muss ich das nun zahlen? das wäre nicht so gut da ich
noch ein schüler bin und kein einkommen haben !

„Schüler“ ist privates Pech … :wink:
Vorrangig haftest Du selbst.
Wenn Du selbst oder Deine Eltern, wenn Du finanziell noch „Deine Füße unter deren Tisch streckst“, eine Haftpflicht haben, könnte es sein, dass die das übernimmt. Vertrag rauskramen und reingucken. Die wollen im übrigen auch eine schnelle Meldung und prüfen auch, ob überhaupt eine Haftungsache vorliegt.
Wenn auf Vereinsgelände o.ä. gespielt, könnte man den evtl. fragen, ob dort eine Versicherung für sowas vorhanden ist. Außerdem sollte man dann überlegen, ob man sowas irgendwie künftig verhindern kann.
Beachten: Bei 3 Schäden innerhalb kurzer Zeit kündigen Versicherung gerne mal und man bekommt nicht mehr so einfach woanders eine neue. Wenn der Schaden sich also in Grenzen hält, ist womöglich selbst zahlen vorteilhafter …

Ich gehe davon aus, dass du älter als 7 bist! Dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung deiner Eltern.
Gruß
Dr. Schamberger

Natürlich fällt das sehr grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.
Mehr gibt es aufgrund der mageren Information dazu nicht zu sagen!

MfG
Christoph Mittler

Wenn es nicht aus Absicht geschah, ist dies klar ein Fall für die Private Haftpflichtversicherung. Da sollte st du als Schüler bei den Eltern in der Familienversicherung noch mitversichert sein. Die sollten aber prüfen, ob sie nicht einen Vertrag mit Selbstbehalt haben. Das ist oft üblich und würde bedeuten, dass man bei jedem gemeldeten Schaden 150€ oder auch mehr selbst trägt. Dann würde ich den Schaden gar nicht erst bei der Verscherung melden, denn spätestens bei 3 gemeldeten Schäden kündigt die garantiert den Vertrag.

Falls der Verkehrsspiegel nicht vorsätzlich „abgeschossen“ wurde, sollte die Haftpflichtversicherung einspringen. Hier müssen aber die genauen Vertragsinhalte geprüft werden. Glasschäden sind mitunter ausgeschlossen etc…

Das sollte über die Haftpflicht der Eltern gedeckt sein.
MfG

F. Ambrasas

Hallo,

diesen Schaden müsste meiner bescheidenen Ansicht nach eigentlich eine Privathaftpflichtversicherung deiner Eltern bezahlen, so diese eine solche abgeschlossen haben.

MfG

ich habe neulich mit einem fußball einen verkehrsspiegel
„zerschossen“.
Jetzt wollte ich fragen ob die Haftpflichversicherung das
zahlt und wenn nicht welche ?

Prinzipiell ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Voraussetzung ist natürlich, dass man überhaupt eine hat… (und die auch bezahlt ist und so weiter)
Du wirst ja noch keine eigene haben, daher kommt die Haftpflichtvers. Deiner Eltern in Frage.
Da ist es wichtig, dass es eine Familienhaftpflichtversicherung ist. (Es ist nämlich auch möglich eine „Single“-Haftpflichtvers. abzuschließen, da sind dann keine Familienmitglieder versichert).
Dann ist noch Dein Alter wichtig.
Unter 7 Jahren sind Kinder nämlich nicht haftpflichtig, sogar unter 10 bei Teilnahme im Straßenverkehr nicht. Trotzdem kann man das mit absichern.

Wichtig ist auch, der Haftpflichtversicherung das zügig zu melden, dazu ist man verpflichtet. Das sollte man tun, auch wenn gar nicht klar ist, ob es wirklich ein Haftpflichtschaden ist oder ob die Vers. zahlen würde.
Die Versicherung prüft nämlich auch den Anspruch und wehrt diesen gegebenenfalls für einen ab.

Oder muss ich das nun zahlen? das wäre nicht so gut da ich
noch ein schüler bin und kein einkommen haben !

Grundsätzlich sind auch Schüler/Kinder haftpflichtig und haften mit ihrem jetzigen oder zukünftigen Vermögen für Schäden, die sie verursachen.
(Ausnahme Altersgrenzen s.o., oder Dinge, die man aufgrund seines Alters noch nicht abschätzen konnte)

Wichtig auch: Meistens ist man bis 18 über die Eltern versichert, wenn man noch zu Hause wohnt. Aber auch darüber hinaus kann man über die Eltern versichert sein, wenn man noch in der Ausbildung ist und kein dauerhaftes Einkommen erzielt.
Im Zweifel die Versicherung fragen!

Viele Grüße

Dirk

gehe mal davon aus, dass du in einer familie wohnst!? wenn diese eine phv haben und du nicht mit absicht geschossen hast, um den spiegel zu treffen, dann zahlt die phv deiner eltern bzw. erziehungsberechtigten.

dann über mal weiter
:wink:
pe sturm

Hier ist die private Haftpflichtversicherung für die Schadenabwicklung zuständig. Eltern informieren, damit dies dann abgewickelt werden kann.

MfG
CKH

Das zahlt grundsätzl. die Privathaftpflicht.

eigentlich müsste die haftpflichtversicherung das zahlen, dafür ist sie ja da. es sei denn du hast ganz blöd gesagt, dass es absicht war :wink: dann würden sie es sicherlich nicht zahlen. aber ansonsten müssten sie es eigentlich zahlen, sonst hast du ne komische haftpflicht =)
lg

Ich denke schon, dass sie das zahlt. Ist ja eigentlich ein prädestinierter Fall für sowas. Im Detail müsste man nur wissen, ob mit der Art des Zerschießens evtl. Vertragsdetails verletzt werden (Fahrlässigkeit o. ä.).

Hallo,

urlaubsbedingt melde ich mich jetzt erst…

Grundsätzlich ist die Privathaftplichtversicherung hier die anzusprechende Versicherung.

Viele Grüße
Nancy

Das zahlt die Privathaftpflichtversicherung, es sein denn man hat das absichtlich getan.

gry.veh