Hi,
hab folgendes Problem! Ich bin letzte Woche überfallen worden und mir wurde meine Laptoptasche geklaut! Ich wohne noch bei meinen Eltern da ich erst vor einem Monat meine Ausbildung beendet habe und daher meinte ein Bekannter von mir das dies über die Hausratversicherung meiner Eltern bezahlt werden würde!
Stimmt das? Brauchte ja auch ne eigene Haftpflichtversicherung!
Bis denne
Kann sein, diese Frage wird dir aber nur dein Vermittler (oder der deiner Eltern) beantworten können, nur er kennt das Bedingungswerk.
Grüße
H.
Auf deine Frage!
Erstmal brauchst du solange du in einem Haushalt mit bei deinem Eltern lebst, keine eigene Hapftlicht (nicht verkehrt wenn du jetzt schon eine hast) und keine eigene Hausrat da die Versicherung deiner Eltern (Familienversichert)die Schäden mit übernimmt.
Frage Hausrat: Ja normalerweise müsste die Hausrat den Schaden übernehmen! (zu klären den Ort wo geklaut und was in Versicherungs(police) mit abdeckt. Auf jedenfall der Versicherung melden!!! und Antwort abwarten.
mfg der René Pietsch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auf deine Frage!
Erstmal brauchst du solange du in einem Haushalt mit bei
deinem Eltern lebst, keine eigene Hapftlicht (nicht verkehrt
wenn du jetzt schon eine hast) und keine eigene Hausrat da die
Versicherung deiner Eltern (Familienversichert)die Schäden mit
übernimmt.
Das würde ich mal stark anzweifeln. Sofern er ein aufbauendes Studium macht, würde ich dir ja zustimmen, aber da er gerade seine Ausbildung beendet hat, sollte er schon eine eigene PHV abschließen, oder sich alternativ in den Vertrag seiner Eltern aufnehmen lassen.
Frage Hausrat: Ja normalerweise müsste die Hausrat den Schaden
übernehmen! (zu klären den Ort wo geklaut und was in
Versicherungs(police) mit abdeckt. Auf jedenfall der
Versicherung melden!!! und Antwort abwarten.
Sofern es sich um einen Raub (Bedrohung) handelt, ist dies ein Fall für die Außenversicherung der Hausrat-Versicherung.
Frage Hausrat: Ja normalerweise müsste die Hausrat den Schaden
übernehmen! (zu klären den Ort wo geklaut und was in
Versicherungs(police) mit abdeckt. Auf jedenfall der
Versicherung melden!!! und Antwort abwarten.
Sofern es sich um einen Raub (Bedrohung) handelt, ist dies ein
Fall für die Außenversicherung der Hausrat-Versicherung.
Nein, könnte es sein, wenn es in dem Vertrag vereinbart ist!
Laut GDV-Musterbedingungen wäre es ein Fall hierfür.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Erstmal brauchst du solange du in einem Haushalt mit bei
deinem Eltern lebst, keine eigene Hapftlicht (nicht verkehrt
wenn du jetzt schon eine hast) und keine eigene Hausrat da die
Versicherung deiner Eltern (Familienversichert)die Schäden mit
übernimmt.
Mit Verlaub, aber: Was ist das denn bitte schön für eine Aussage?
Ob jemand im Haushalt seiner Eltern lebt, ist für den Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflicht zweitrangig.
Zunächst entscheidend - und in den meisten Bedingungswerken so geregelt - ist, dass der Schutz über die Familienversicherung mit Abschluss der Ausbildung/des Studiums/etc. bzw. der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endet. Nur solange DIES nicht gegeben ist, besteht die Möglichkeit einer Fortführung des Versicherungsschutz über die Eltern, wenn das Kind noch im elterlichen Haushalt lebt.
Bleibt immer noch die Frage, wieso es dann „nicht verkehrt“ ist, dass der Fragende schon eine (Versicherung) hat??
Entweder ist er über seine Eltern versichert (s. Bedingungen) - dann benötigt er keinen eigenen Vertrag - , oder er ist es nicht - dann ist ein Abschluss dringend angeraten.
Anhand der wenigen Infos aus dem Posting des Fragenden halte ich eine pauschale Antwort wie hier gegeben für fahrlässig.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
GDV Musterbedingungen - sind das die vertraglichen Grundlagen des Vertrages in diesem Fall? Wenn ja, woher wissen Sie das?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
GDV Musterbedingungen - sind das die vertraglichen Grundlagen
des Vertrages in diesem Fall? Wenn ja, woher wissen Sie das?
Natürlich weiß ich das nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es versichert ist, ist wesentlich größer, als dass es nicht versichert ist. :o)
offene Fragen
Hallo,
- nur die Laptoptasche oder mit Inhalt?
- Wessen Notebook ist das? Wie wird es genutzt?
- ansonsten s. Vorredner. Raub ist versicherbar, eine Außenversicherung ist möglich. Wie es in Deiner konkreten Hausratversicherung bzw. der Versicherung der Eltern ist, ist noch unklar.
Auf alle Fälle den Überfall bei der Polizei anzeigen und Bestätigung mitgeben lassen!
viele Grüße
Andreas
Wahrscheinlichkeitsrechnung ist zwar Grundlage von Versicherungen, aber Mutmaßungen sind nicht Gegenstand der VVV oder seriöser Beratung!
Versicherungsforen sind für solche Fragen gänzlich ungeeignet! Auch für Fragen zu dem Thema: Was brauche ich! ist ein Forum ungeeignet!
Allgemeine Fragen kann man vielleicht beantworten, wenn sie so konkret gestellt sind, dass ein fachmann hier nicht stundelange Referate einstellen muss!
Thorulf Müller
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Herr Müller,
ebenso wie sie hasse ich Wiederholungen, aber denken Sie nicht auch, dass es sich hier um ein Forum für Laien, die sicheben laienhaft ausdrücken. Wenn Sie sich nur mit Fachleuten duellieren möchten, gibt es sicherlich andere, geeignetere Foren, in denen Sie Ihre sicherlich sehr hohe Fachkompetenz unter Beweis stellen können.
Ihnen noch einen schönen Abden
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Fragen von laien können i.d.R., nur nach Akteneinsicht und im Zusammenhang mkit einer schriftlichen Dokumentation der Beratiung beantwortet werden!
Es sind ersteinmal alle relevanten Akten, Schriftstücke, etc. einzuscannen und zu veröffentlichen - warum nicht gleich den Versicherer ansprechen oder den Vermittler oder noch besser einen Versicherungsmakler suchen, ihm Mandat und Vollmacht geben - dann brauch man sich nicht hier im www austoben!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ihre Ansicht in Ehren, ich sehe die Funktion eines Forums eben anders als Sie!
Schönen Abend
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
2 „Gefällt mir“