ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation:
Frau A. hat festgestellt, dass das Dach ihrer Wohnung undicht ist und es rein geregnet hat.
An genau der Stelle stand ein Möbelstück, welches durch das Wasser stark beschädigt wurde.
Der Vermieter, Herr U. hat einen Dachdecker bestellt und ist der Meinung, dass seine Hausratsversicherung sich um den Schaden am Möbelstück kümmern würde.
Ist das richtig? Müsste der Mieter nicht selbst eine Hausratsversicherung haben, welche sich dann darum kümmern müsste?
Die Gebäudehaftpflicht des Vermieters kommt/sollte dafür
aufkommen.
Ergänzung: die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert. Die eigene Hausratversicherung des Mieters(!), die den Schaden vermutlich auch übernehmen würde, zahlt dagegen den Neuwert.
Gruß
loderunner
weder die Hausrat, noch die Wohngebäudeversicherung kommt für den Schaden auf, es sei denn das undichte Dach ist aufgrund eines Sturmschadens entstanden. Folgeschaden
Sollte man dem Vermieter ein Verschulden nachweisen können, setzt man sich mit dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. auseinander, bzw. bei einem Zweifamilienhaus mit dessen Privathaftpflichtvers.