Zahlt Jobcenter Wohnung bei Krankengeldbezug?

Kann man bei Arbeitslosigkeit und derzeitigen Bezug von Krankengeld finanzielle Hilfe vom jobcenter bezgl Miete erwarten, wenn man über 25 ist und bis dato bei den Eltern lebt, man es dort aber nicht mehr aushält? Es geht nicht darum Leistungen zu beantragen, sondern lediglich um das Zahlen einer eigenen Wohnung.
Danke für Antworten!

Klingt bisschen widersprüchlich, denn wenn man eine eigene Wohnung bezahlt bekommen möchte, begehrt man ja Leistungen :wink:

Den Umzug wird man wohl nicht bezshlt bekommen und ab 25 J. darf man ja sogar im SGB II zu Hause ausziehen.

Man kann nach dem auszug Wohngeld beantragen, vorausgesetzt man bekommt kein ergänzendes AlG 2. Da ja anscheinend keine Leistungen beantragt wurden, gibt es mE 2 Möglichkeiten. Ausziehen und dann Wohngeld oder ergänzendes Alg 2 beantragen. Je nach dem, was günstiger ist. Es werden in Alg 2 aber nur die angemessenen Wohnkosten berücksichtigt.

Erstmal danke für die Antwort.

Nee es geht darum, dass man von dem Krankengeld niemals eine Wohnung bekommen würde, da es gerade mal 500 Euro sind, das könnte man sich auch nicht leisten.

Ich meinte, ob man bevor man eine Wohnung sucht sich zunächst beim jobcenter melden könnte, damit man das „ok“ hat, dass die die wohnung zahlen. Wohngeld wäre ja nur ein teilzuschuss und würde nix bringen und könnte man erst beantragen, wenn man schon ne wohnung gefunden hat, welche man aber nicht kriegt mit so wenig krankengeld… :wink:

Dann muss man wohl SGB II beantragen, sich eine Zustimmung zum Auszug/Umzug holen und einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Evtl. auch einen Antrag auf Darlehen für die Mietkaution.

Mit dem Antrag auf ergänzendes AlG 2 wären ja die Kosten der Unterkunft (KdU) mit beantragt.

Anträge kann man ja immer stellen. Mehr als abgelehnt könne sie nicht werden.

Allerdigs verlangen einige Agenturen inzw. eine Begründung, warum man einen Antrag stellt und lehnen die Annahme des Antrages ab, wenn man diese Auskunft verweigert.

Das finde ich recht empörend und halte es rechtlich für mehr als fragwürdig, da man als dt. Bürger jederzeit Leistungen beantragen kann und eine Befgründungspflicht mW nicht existiert.

Sollte das JC so verfahren, kann man den Antrag auch auf jeder anderen Behörde stellen. Und zwar geht das auch formlos! Die Formulare stellen eine Arbeitshilfe für das JC dar, deren Ausfüllung ist jedoch nicht Voraussetzung für einen Antrag. Es reicht, wenn man diese Formulare später ausfüllt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html

Vielen Dank für die Info! Hat mir sehr geholfen!

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