Hallo,
folgender Fall:
Windschutzscheibe von Auto A ist durch Steinschlag auf Autobahn gerissen. Fahrer von A hat sich Nummernschild von Verursacherauto B aufgeschrieben, ebenfalls Autobahnabschnitt auf dem es passiert ist. Scheibe muss komlett ausgewechselt werden. Zahlt die Kfz-Haftpflicht von A oder B den Schaden?