Hallo, hab ein riesen Problem-und zwar habe ich vor 2 tagen als ich nur schnell beim bäcker brötchen holen wollte mein schlüsselbund(mit 15 schlüsseln-2 autos, arbeit haus-u.wohnungstür garage usw.) am auto stecken lassen und als ich wieder raus kam war der schlüssel weg. meine frage ist jetzt ob meine haftpflichtversicherung den schaden bezahlt obwohl ich fahrlässig gehandelt habe?
du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet. Die Versicherung wird dein Handeln als Fahrlässig werten und nicht zahlen. Ich würde an deiner Stelle Anzeige gegen Unbekannt erstatten, vielleicht hast du ja glück und Schlüssel und Täter werden gefunden…
wenn Du den Verlust von „fremden“ Schlüsseln in Deiner Police mitversichert hast besteht die Chance einer Ertstattung - eigene Schlüssel sind aber nicht mitversichert!
Mfg febud
Moin, hier ist nicht Fahrlässigkeit das Problem, sondern deine Haftpflichversicherung hat damit leider gar nichts zu tun. Die ist für die Regulierung von Schäden da, die du einem anderen zufügst.
Wenn es also z.B. der Schlüssel deines Geschäftswagens war und dein Chef von dir den Ersatz verlangt, und du eine Privathaftpflicht könnte man schauen, ob solche „berufsrisiken“ in deiner Haftpflicht (privat, nicht KFz) mit versichert sind. Ist allerdings auch eher ungewöhnlich, solche Schlüssel werden in der Regel separat versichert, weil da schnell hohe Beträge zusammenkommen.
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt seinem Versicherungsnehmer berechtigte Schadenersatzansprüche, sofern der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden veruracht hat.
Im vorliegenden Schadenereignis ist zu klären, ob Dritte durch den verlust des Schlüsselbundes geschädigt werden?
Beim Verlust eines Schlüsselbundes wird jedoch kein Dritte geschädigt, sodass die Privathaftpflichtversicherung eine Schaenübernahme ablehnen kann.
Da es diverse Deckungskonzepte einer Privathaftpflichtversicherung gibt (vom Basis bis Top Schutz) kann es im Falle eines Top-Schutzes jedoch einen ensprechenden Einschluss geben, mit dem die Versicherung auch den Verlust fremder Schlüssel, die zu privaten Zwecken überlassen worden sind, versichern. Hierzu zählen Haus- und Wohnungsschlüssel einer Mietwohnung. Für dienstliche Schlüssel ist meist noch eine separate Klausel notwendig.
Wichtig: Es wird nicht die Erstellung eines neuen Schlüssels versichert. Versichert ist der austausch der Schließanlage, sofern es der Vermieter wünscht.
Hallo Martin, das ist ja wirklich blöd gelaufen. Am Besten wär es wahrscheinlich, du würdest dich direkt bei deiner Versicherung erkundigen. Ansonsten findest du vielleicht hilfreiche Links und Informationen unter: http://www.versicherung-tags.com
Ansonsten kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sorry. Hoffe, du hast Erfolg.
Dsa ist total ärgerlich! Versuch mal was Nützliches unter http://www.versicherung-tags.com herauszufinden. Das ist ne Website mit Links und Tags zum Thema Versicherungen, die manchmal ganz hilfreich sein können. Dort findest du dann auch Beiträge zum Thema Haftpflichtversicherung. Viel Erfolg!
Hallo,
in er Regel ist nur der Verlust von fremden Schlüsseln oder einer zentralen Schließanlage versicherbar. Näheres finden sie in Ihren Bedingungen. Am besten einmal den Schaden melden und die Reaktion abwarten.
Schöne Grüße
[…] frage ist
jetzt ob meine haftpflichtversicherung den schaden bezahlt
obwohl ich fahrlässig gehandelt habe?
Mfg martin
Zunächst einmal ist das ein spezieller Fall, da der Verlust von Schlüsseln nicht in allen Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist.
Wenn eine sogenannte Schlüsselhaftpflicht eingeschlossen ist, ist zu prüfen was in den Versicherungsbedingungen steht. Hierbei kommt in der Regel nur der Verlust von „fremden“ Schlüsseln in Betracht. Ob neben fremden privaten auch berufliche Schlüssel mit abgesichert sind, ist eine weitere Frage.
Die eigenen Autoschlüssel sind möglicherweise über die Teilkasko des Autos versichert, bzw. der Austausch der Schlösser am Fahrzeug.
In der Regel ist das ganze aber ein Fall, der nicht versichert ist, da das wie schon geschrieben grob fahrlässig war.
Im Zweifel hilft aber den Versicherungsvertreter seines Vertrauens zu fragen …
hallo
du musst deine versicherungsbedingungen durchlesen. manche versicherungen kommen für den schaden durch schlüsselverlust auf manche nicht.
wie gesagt es kommt darauf an bei welcher versicherung du was abgeschlossen hast.
ich weiss nicht wie inzwischen dein fall ausgegangen ist, aber von meiner bestehenden versicherung weiss ich dass ich diesen einschluss in meinem tarif habe ab 1.2.2011…also wenn du deine police mal genauer unter die lupe nimmst, vielleicht schliesst du dann einen neuen vertrag bei deiner versicherung ab wo schlueselverlust mir abgesicht ist. ist auf jeden fall
wichtig. solltest du wechseln wollen …ich bin bei der cosmos dirketversicherung und die bieten diesen schluesselverlust mit an…schau mal um internaet nach der anschrift. …gruss
sorry, wegen später Antwort-war im Urlaub.
Es gibt Gesellschaften die Schlüsselverlust versichern. Wenn Du bei der Richtigen bist, hast Du vielleicht Glück. Steht aber in Deiner Police bzw. frag doch den Vermittler/Betreuer.