Moin!
Die private Haftpflichtversicherung ersetzt seinem Versicherungsnehmer berechtigte Schadenersatzansprüche, sofern der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden veruracht hat.
Im vorliegenden Schadenereignis ist zu klären, ob Dritte durch den verlust des Schlüsselbundes geschädigt werden?
Beim Verlust eines Schlüsselbundes wird jedoch kein Dritte geschädigt, sodass die Privathaftpflichtversicherung eine Schaenübernahme ablehnen kann.
Da es diverse Deckungskonzepte einer Privathaftpflichtversicherung gibt (vom Basis bis Top Schutz) kann es im Falle eines Top-Schutzes jedoch einen ensprechenden Einschluss geben, mit dem die Versicherung auch den Verlust fremder Schlüssel, die zu privaten Zwecken überlassen worden sind, versichern. Hierzu zählen Haus- und Wohnungsschlüssel einer Mietwohnung. Für dienstliche Schlüssel ist meist noch eine separate Klausel notwendig.
Wichtig: Es wird nicht die Erstellung eines neuen Schlüssels versichert. Versichert ist der austausch der Schließanlage, sofern es der Vermieter wünscht.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Herzlichst
Daniel Wittke