Guten Tag liebe Experten,
zu folgendem Fall bitte ich um Hilfe:
Kleines Waschbecken in Toilette war laut Monteur mit
Ablagerungen und Schlamm verstopft. Laut Monteur ist kein
Vermeiden solch einer Verstopfung möglich, somit kein
Fremdverschulden.
Wer muss die Kosten des Monteurs übernehmen? Vermieter? Mieter?
Gibt es hierzu im Mietrecht eine genaue Aussage?
Wie muss man die Klausel „Schönheitsreparaturen“ im Mietvertrag
mit einbeziehen?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
Viele Grüße
Schnuffelmu