Zahlt Mieter oder Vermieter verstopften Abfluss?

Guten Tag liebe Experten,

zu folgendem Fall bitte ich um Hilfe:

Kleines Waschbecken in Toilette war laut Monteur mit
Ablagerungen und Schlamm verstopft. Laut Monteur ist kein
Vermeiden solch einer Verstopfung möglich, somit kein
Fremdverschulden.

Wer muss die Kosten des Monteurs übernehmen? Vermieter? Mieter?

Gibt es hierzu im Mietrecht eine genaue Aussage?

Wie muss man die Klausel „Schönheitsreparaturen“ im Mietvertrag
mit einbeziehen?

Herzlichen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße

Schnuffelmu

wer hat den monteur gerufen?

wer die musik bestellt, der zahlt sie auch.

Mieter informierte Vermieter über die Verstopfung.
Vermieter informiert Hausverwaltung.
Hausverwaltung informiert Monteur.
Monteur ruft Mieter an wg. Terminvereinbarung.

Hallo,

wer hat den monteur gerufen?
wer die musik bestellt, der zahlt sie auch.

Ähm - nö. So einfach ist es nun doch nicht, es gibt da haufenweise andere Fälle.
Gruß
loderunner (ianal)

Wie schon gesagt: nicht wirklich richtig bis ganz falsch.

Wenn es sich um einen Schaden handelt zahlt der Verursacher - so er feststellbar ist. Wenn nicht, der VM.
Wenn es sich um eine normale Gebrauchsursache handelt, der VM. Wobei mir bei DIN-gerechtem Gefälle der Leitung keine Gebrauchsursache bei einem Abwasserrohr einfällt. Das Geschwätz des Monteurs ist eher was für die Tonne.

Wenn allerdings eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde,ist völlig unabhängig von der Ursache, uU und je nach Rechnungshöhe der Mieter derjenige, der die Kosten zu tragen hat.

vnA

Mieter informierte Vermieter über die Verstopfung.
Vermieter informiert Hausverwaltung.
Hausverwaltung informiert Monteur.
Monteur ruft Mieter an wg. Terminvereinbarung.

Alles korrekt gelaufen.

Ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart und der Rechnungsbetrag darunter, zahlt der M, sonst der VM.

Falls nicht, der M, wenn der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstand (fettige Speisen, Kaffeesatz usw.) oder der VM (alte, verengte Rohre oder störungsanfälliger Taschensyphon).

Mein Tipp: mit hälftiger Rechnungsübernahme kommen meist beide Parteien klar, Mieterfrieden hat auch seinen Wert :smile:

G imager

Im Mietvertrag gibt es eine

„Schönheitsreparaturen- und Kleinbagatellschäden - Klausel“

die besagt, dass der Mieter bis 52 Euro die Kosten trägt.

Heißt dass, dass wenn der Rechnungsbetrag drüber ist, der Vermieter
alles trägt oder, dass der Mieter auf alle Fälle die 52 Euro tragen
muss (Rest der Vermieter).

Dann noch die Frage:

Sind Rohrreinigungen Schönheitsreparaturen oder Kleinbagatellschäden?
Gibt es eine Definition was darunter fällt?

Danke schön.

Gruß

Schnufflmu

…hallo Schnuffelmu…ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung. In meinem Heizungsgas ist sehr viel Wasser…dieses Wasser läuft in ein kleines Becken und dann in die Kanalisation. Ca. alle halbe Jahr ist das Syphon mit Gasschlamm verstopft. Ich habe mir eine kleine Syphon Reinigungsschlange gekauft…ca 5 Euro…mit der gehe ich im September (vor der Heizperiode) und im März (nach der Heizperiode) durch die Abflussleitung…seitdem verstopft der Abfluss nicht mehr. Übrigens gehört die Reinigung durch einen Installateur zu den Kleinreparaturen…und der wird auch alle halbe Jahr wiederkommen müssen wenn man das nicht selber reinigt.Sollte die Verstopfung bei dir auch an der heizungsanlage sein, so gehört die Abflussreinigung zur jährlichen Heizkessel-Kontrolle.
mfG liebertee

52,- ist das Fallbeil. 52,01 und der VM zahlt alles.

Rohrreinigung ist nie eine Schönheitsreparatur.

vnA

so wie die ursprungsfrage gestellt wurde, war NICHT ersichtlich wie es dazu gekommen ist dass der monteur da aufgelaufen ist.

da es über den vermieter gelaufen ist, ist meine antwort nicht korrekt.

hätte der mieter aber OHNE wissen des vermieters auf eigene faust den monteur gerufen, wäre er doch durchaus auf den kosten sitzen geblieben, oder?

Hallo,

hätte der mieter aber OHNE wissen des vermieters auf eigene
faust den monteur gerufen, wäre er doch durchaus auf den
kosten sitzen geblieben, oder?

Ja, wenn dieser nicht freiwillig zahlt. Und wenn kein Notfall vorlag (was hier natürlich nicht der Fall war).

Nur war Deine Aussage ganz allgemein formuliert, und das ist eben nicht richtig.

Gruß
loderunner (ianal)

Danke für alle Antworten!
Danke für alle Antworten!