Zahlt Mieter Reparatur der Aussenjalousien?

Guten Tag,in einer Mietwohnung sind sehr alte Aussenjalousien, die immer wieder defekt sind, da sie klemmen, plötzlich schwergängig sind oder auch schon mal abrissen. Muss der Mieter für Reparaturen?
Danke und Gruß

Hallo,

nein, nicht zwingend.

Gruß
Nita

Guten Tag,in einer Mietwohnung sind sehr alte Aussenjalousien,
die immer wieder defekt sind, da sie klemmen, plötzlich
schwergängig sind oder auch schon mal abrissen. Muss der
Mieter für Reparaturen?

Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig:

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Gruß

S.J.

Der Mieter soll mal in seinem Mietvertrag unter Kleinstreparaturen schauen. Reparaturen an Gegenständen des täglichen Gebrauchs (also auch Jalousien) bis zu einem bestimmten Betrag (meist zw. 75 und 100,00 €) muss der Mieter selbst tragen. Allerdings ist der Betrag auch pro Jahr begrenzt, so dass der Mieter nicht übergebühr belastet werden kann.
Es hört sich ja eigentlich schon nach einer größeren Geschichte an, also Vermieter zahlt.