Hallo ihr Lieben!
Angenommen:
Herr Müller war in grauer Vorzeit 14 Tage mit Frau Meier liiert. Aus dieser kurzen Liason entstand ein Kind.
Der Kontakt zu Frau Meier brach zwangsläufig ab, da diese verhaftet wurde und mehrere Jahre inhaftiert wurde.
Nun, nach 7 Jahren möchte Herr Müller wissen, wie es seinem Kind geht und beantragt per Anwalt eine Auskunft. Frau Meier blockt.
Herr Müller ist nun gewillt eine „Auskunftsklage“ zu erheben, da er dringend wissen möchte, wie es dem Kind geht.
Herr Müller beantragt PKH und wird vom Anwalt am Telefon darauf hingewiesen, sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, müsste Herr Müller die Fahrtkosten des Anwaltes zum Gericht übernehmen. Da Wohnort von Herrn Müller und Gerichtsstand von Frau Meier nicht identisch sind. Diese Kosten würde die PKH nicht übernehmen.
Stimmt das so??
Hoffe auf Eure Antwort,
die hamstermaus