leider ist mir beim Fußball spielen ein ziemlich dummer Schuß auf die Frontscheibe meines Firmenwagens geknallt. Dabei ist die Frontscheibe förmlich zerplatzt. Der Firmenwagen gehört meiner Firma bei der ich normaler Mitarbeiter bin. Kann ich den Schaden nun meiner Privathaftpflicht melden und die übernehmen die Kosten? Oder machen die dann Probleme weil quasi mein „eigenes“ Auto ist?
hier wäre es aber ein „überlassen“… demnach würde ich persönlich einfach die Schilderung der Versicherung einreichen. Mehr als ablehnen können sie nicht.
Rückfrage
Hallo Marco,
wäre ‚überlassen‘ nicht das gleiche wie Besitz (im Unterschied zu ‚Eigentum‘)? Und wird denn ein Schaden am eigenen Gegenstand von einer Phv. übernommen?
Gruß
Axel (ianal)
grundsätzlich ist es ja immer noch ein fremder Gegenstand. Ich bin mir hier aber nicht sicher.
Kürzlich habe ich jedoch von einer Rechtssprechung zum Thema Abgrenzung der sogenannten Benzinklausel gelesen.
Müsste mich da nochmal genau informieren, wenn Bedarf.
Der Firmenwagen gehört Dir ja nicht. Du hast Ihn ja von Deiner Firma gestellt bekommen, um Deiner beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Die Privathaftpflicht springt immer dann ein, wenn Du jemand anderen schädigst und in diesem Fall, war es die Firma, bei der Du angestellt bist. Ich würde Dir raten, wenn Du einen Versicherungsvertreter hast, ihn direkt darauf anzusprechen und ihm den Fall zu schildern. Du solltest das allerdings nicht mehr lange hinauszögern, denn die Schadensmeldung muss in einer bestimmten Frist erfolgen.
Gruß L-L
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Hallo Marco,
es gibt zwei Möglichkeiten:
a) ein Firmenwagen ist sowas ähnliches wie Eigentum. Wenn Du ihn kaputt machst, zahlt Deine Haftpflicht nicht.
b) ein Firmenwagen ist geliehen. Wenn Du ihn kaputt machst, zahlt MEISTENS die Haftpflicht nicht.
Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an, ob das Fahrzeug geliehen ist oder nicht. Es gibt Firmenwagen, die einem Mitarbeiter auf Dauer überlassen werden, es gibt Firmenwagen, die meistens vom selben Mitarbeiter gefahren werden, es gibt Firmenwagen, die ab und an von einzelnen Mitarbeitern gefahren werden. Ich hab’ noch nicht rausgefunden, welcher Fall hier vorliegt. Und deshalb hab’ ich zu beiden Fällen meine Meinung (ianal) abgegeben, ohne mich weiter dahingehend festzulegen.
die s.g.„kleine Bezinklausel“ bezieht sich nicht auf den beschädigten Gegenstand sondern um die Ursache, sprich ein Schaden mit einem PKW ist über PH nicht versichert