hallo
jemand hat privatrechschutz und verklagt jemand anderen. er nimmt sich ein anwalt und hat jetzt bald einen gerichtstermin. nun sind neue beweisse aufgetaucht die darauf schliessen das der kläger die klage vor gericht verliert, bzw, wohl nicht stattgegeben wird.
wie ist das mit den kosten ? zahlt die PRS versicherung auch bei einer niederlage die anfallenden kosten ( anwalt, prozess, gerichtskosten… )
oder bleibt man auf denen dann sitzen ?
gruss
Hallo schmuffel,
soweit es sich um ein grundsätzlich gedecktes Risiko handelt, zahlt die RS auch und gerade bei einem verlorenen Prozess. Dies gilt zumindest erstinstanzlich. Ab der zweiten Instanz entscheidet das zugrunde liegende Bedingungswerk (Stichentscheid oder Schiedsgutachten), ob bei zweifelhaften Erfolgsaussichten auch weiterhin Deckungsschutz gewährt werden kann.
Ist es aber noch zu keiner juristischen Auseinandersetzung gekommen, können auch keine Kosten geltend gemacht werden. Bedeutet hier:
In der Erstberatung gibt der Anwalt zwar weise Ratschläge und tut somit auch etwas, rät aber mangels Erfolgsaussicht von einem Prozess ab. Dann kann er zwar diese Erstberatung berechnen; die RS überimmt diese Kosten jedoch nicht.
Umgekehrt: Zieht die gegnerische Seite WÄHREND eines Prozesses den mega Entlastungsbeweis und die Sache geht in die Binsen, zahlt die Versicherung in aller Regel.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch