Hallo alle zusammen,
mal angenommen, man bekommt von einer Person ein Schreiben,bzw von Ihren Anwalt,der mit einer Klage droht, danach macht man eine Rechtschutzvericherung,aber die einreichung der Klage geschiet 3 1/2 monate später wo man schon versichert ist.Zahlt in diesen fall die Rechtschutzversicherung??? Der rechtstreit begann doch erst mit der einreichung der klage oder??
Gruss Reynold