Hallo Herr Rump,
die einzelnen Rechtsschutzversicherer unterscheiden in ihren Bedingungen grundsätzlich nach der Kausal- bzw. nach der Ereignistheorie.
Liegt erstere Ihrem Vertrag zugrunde, bedeutet das, dass Schadenfälle grundsätzlich nur dann versichert sind, wenn sie ihren URSPRUNG nach Vertragsabschluß haben.
Bei der Ereignistheorie ist es ausreichend, wenn das Schadenereignis selbst erst nach Vertragsabschluß eingetreten ist.
(Bsp.: Sie kaufen im Januar einen neuen PKW, der als Modell seit sagen wir 6 Monaten angeboten wird. Einige Tage später schließen Sie eine Rechtschutzversicherung ab. Im Juli erleiden Sie einen schweren Autounfall, der auf einen Konstruktionsfehler des Herstellers zurück zu führen ist. Die Rechtsschutz würde bei zugrunde liegender Ereignistheorie zahlen, bei Kausaltheorie nicht.)
Grundsätzlich ist allen Versicherern eine dreimonatige Wartefrist (ausser in einigen Leistungsbereichen: z.B. Schadenersatz, Straf- und OW-RS, etc.) eigen.
Anhand Ihrer Angaben ist es somit sehr schwer eine gültige Aussage darüber zu treffen, ob der Fall versichert ist oder nicht. Da jedoch das erste Schreiben Ihrer Gegnerin definitiv VOR dem Abschluß der RS-Versicherung eingegangen ist, befürchte ich, dass selbst ein „Ereignis“-Versicherer keinen Versicherungsschutz gewährt.
Andererseits kostet eine Anfrage beim Versicherer nichts und schon haben Sie Gewissheit.
Gruss
Frank Hackenbruch
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